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Spielerschutz und Hilfsangebote

Spielerschutz und Hilfsangebote Im Bundesministerium für Finanzen wurde gemäß § 1 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) bereits im Dezember 2010 eine Spielerschutzstelle eingerichtet. Die Spielerschutzstelle widmet sich der Bedeutung des Spielerschutzes und der Spielerschutzprävention im österreichischen Glücksspielrecht und unterstützt auch in dieser Hinsicht die österreichische Glücksspielaufsicht in fachlicher Hinsicht.


Im Juni 2013 fand die dritte Fachtagung der Stabsstelle für Spielerschutz mit dem Titel
„Online-Glücksspiel: Die neue Herausforderung: Von der Sichtweise der Europäischen Kommission bis zur Notwendigkeit der Behandlung“ statt. Mit der diesjährigen Fachtagung wurde das Thema Online-Glücksspiel sowohl von rechtlicher als auch von medizinischer Seite beleuchtet.

Es wurden rechtliche und volkswirtschaftliche Aspekte thematisiert und die medizinwissenschaftliche Aspekte, wie Forschung und Behandlung von Online-Glücksspielsucht mit Schwerpunkt Jugendliche erörtert.

Die Unterlagen der Vortragenden stehen als Download bereit:
Präsentation – Helge Kleinwege – Europäische Kommission
• Präsentation – M. Musalek – Anton Proksch Institut Wien
• Präsentation – Kurt Parzer – Bundesministerium für Finanzen
• Präsentation – Klaus Wölfling – Ambulanz für Spielsucht Mainz
• Präsentation – Bernhard Jungwirth – Saferinternet.at
• Präsentation – Oliver Scheibenbogen – Anton Proksch Institut

Ziele der Arbeit der Spielerschutzstelle

• Schaffung einer besseren Datenlage über die Beratung von Patienten durch Spielsuchteinrichtungen in Österreich,

• Unterstützung der Suchtforschung im Bereich des Glücksspiels,

• Aufklärung/Informationsarbeit über die Risiken des Glücksspiels,

• bessere Koordinierung der Arbeit der einzelnen Spielerschutzeinrichtungen,

• Erarbeitung / Vorstellung von best-practice-Modellen einer Zusammenarbeit zwischen Glücksspielkonzessionären und –bewilligungsinhabern sowie unabhängigen Spielerschutzeinrichtungen,

• Erarbeitung gemeinsamer Qualitätsstandards zur Anerkennung als Spielerschutzeinrichtungen im Sinne des GSpG sowie die Erarbeitung eines Anerkennungsverfahrens für diese Spielerschutzeinrichtung,

• Evaluierung der GSpG-Novelle 2010 im Jahr 2014

• fachliche Beurteilung der Spielerschutzkonzepte der Bundeskonzessionäre.
Weiters wird die Spielerschutzstelle die Zusammenarbeit mit den für Spielerschutz weiterhin auch zuständigen anderen Bundesministerien und Bundesländer anstreben.

Kontakt:
Stabsstelle für Spielerschutz, Hintere Zollamtsstraße 2b, 1030 Wien
E-Mail: post.spielerschutz@bmf.gv.at

Bild: Tony Hegewald/www.pixelio.de

Anhänge:
  1. application/pdf icon

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