Der Salzburger Polizeijurist Hermann Winkler (54), gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches anhängig ist, hatte mit seiner Beschwerde gegen die angeordneten Erhebungsschritte Erfolg.
Einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz zufolge waren die Telefonüberwachung und auch die Hausdurchsuchung bei dem Polizisten rechtswidrig.
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