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Illegales Glücksspiel: Reden wir Klartext!

Wichtige Medien, wie „profil“ und „Format“, berichten umfangreich über Spieler-Info.at. Bis auf immer wieder im Journalismus vorkommende kleine, mangelhafte Darstellungen, kann sich Spieler-Info.at über die Berichterstattung nicht beschweren.

Objektiv betrachtet wäre jedoch ein völlig anderer Ansatz der Berichterstattung begrüßenswert.

[[image1]]Dazu – zum besseren Verständnis – ein fiktives Beispiel: Seit Jahren bringen geheimnisvolle Firmen, oftmals in Ungarn, Rumänien, Serbien, Bosnien oder Albanien ansässig, Tages- und Wochenzeitungen auf den österreichischen Markt. Ihre Auflage wird immer größer, das Impressum fehlt, Fakturen werden aus Steueroasen gestellt, die Mitarbeiter ebenfalls teilweise gar nicht angemeldet, oder ebenfalls aus dem Ausland bezahlt. Inseratenrechnungen weisen keine Mehrwertsteuer aus, die ausstellenden Firmen sind in Österreich nicht greifbar, aber die Auflagen wachsen, das Inseratenvolumen schwillt an, die Behörden schauen dem Treiben tatenlos und jahrelang zu.

Es wird jetzt einem der mächtigsten legalen Medieninhaber, welche korrekt österreichische Betriebe besitzen, hier Steuern zahlen, ihre Mitarbeiter ordentlich entlohnen, zu bunt. Er beauftragt ein spezialisiertes Unternehmen mit der Verfolgung und Aufdeckung der Hintermänner des unlauteren, ja kriminellen Treibens am Medienmarkt.

Was passiert daraufhin in Österreich?

Richtig gedacht, es wird in den Medien über den Auftraggeber berichtet, ihm unterstellt, er verfolge die „Konkurrenz“ (ein viel zu elegantes Wort für eine kriminelle Organisation) und wagt es sogar, die aus der Verfolgung entstehenden Kosten zu übernehmen. Was passiert nun in Österreich? Richtig geraten! Die Behörden schauen weiterhin tatenlos zu, die illegalen Betreiber der medialen Untergrundmafia bleiben weiterhin im Dunklen, die mediale Aufmerksamkeit fokusiert sich auf die Verfolger dieser Konstrukte! Genauso läuft es derzeit in der österreichischen Glücksspiel-Industrie. Die legalen Anbieter, welche sich um eine gesetzeskonforme Konzession zum Betrieb von Casinos bzw. zum Betrieb von Geldspielautomaten beworben haben, diese auch als Geschäftsgrundlage sehen – jene Unternehmen, welche ihre Geldspielautomaten von den Behörden typisieren und somit genehmigen lassen, bevor sie zum Einsatz kommen -, werden massiv angegriffen, von den Behörden laufend überprüft, von einigen politischen Gruppierungen bekämpft.

Die Illegalen aber, jene mafiös strukturierten Firmennetze bleiben im Dunklen, die Manager, Eigentümer und Nutznießer sind in der Öffentlichkeit nicht bekannt und werden auch nicht vorgestellt.

Verkehrte Glücksspielwelt

Die Chefs der organisierten Glücksspielkriminalität bedienen sich einer Heerschar von Rechtsanwälten, Wirtschaftstreuhändern und Medienberatern.

Alle diesen ehrbaren Berufsgruppen haben natürlich das Recht, Geschäftsverbindungen nach ihrer Wahl einzugehen. Die Auswahl der Kunden sollte jedoch sorgfältig sein.

Für diese genannten Berufsgruppen ergibt sich natürlich auch die Schwierigkeit, „hinter die Kulissen“ ihrer Auftraggeber zu schauen. Die Auftraggeber aus dem Bereich der organisierten Glücksspiel-Kriminalität geben sich seriös, splendit, sind teilweise Jahrzehnte ungeschoren am Markt und an ihrem Wohnort als vermögend eingestufte Mitbürger angesehen.

Gerne verweisen diese Herrschaften auf die von ihnen geschaffenen Arbeitsplätze und sonnen sich damit auch im Lichte der ordentlichen Bundeskammer-Mitgliedschaften.

Sie agieren wie Eisberge. Die Spitze ist klein, sie strahlt in der Sonne. Gefährlich wird es erst unter der Wasseroberfläche. Mit Geldspielautomaten, die illegal, also ohne gültige Glücksspielkonzession, eingesetzt werden. Ihre Helfer, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder und Medienberater, wissen nicht, was sich tatsächlich am Markt abspielt. In Spielhallen mit illegalem Glücksspielangebot. Diese Erträge werden zumeist zwischen dem wahren Besitzer des Gerätes (das ist fast immer die Erzeugerfirma) und dem Platzvermieter- oder Besitzer aufgeteilt.

Der Großteil dieser Erträge läuft vollkommen am Finanzamt vorbei. Die aktuelle Liste der Standorte mit illegalen Spielautomaten im Burgenland und in Oberösterreich finden Sie auf Spieler-Info.at – jeder Standort hat durchschnittlich zwischen vier bis sechs Geräte. Die Summe der monatlichen Erträge alleine im Burgenland und Oberösterreich aus dem illegalen Glücksspiel beträgt ca. 5.000,- Euro pro Monat und Gerät. Für beide Bundesländer ergibt sich somit ein jährlicher Ertrag von über 80 Millionen Euro für die illegalen Anbieter.

Aus diesen Dimensionen erkennt man auch die Größenordnung des organsierten illegalen Glücksspiels.

Anwälten, welche treuherzig gegenüber Medien erklären: „Was kann denn ein Erzeuger dafür, wenn ein Automatenkäufer diesen illegal betreibt“, kann man nur ein herzhaftes Lachen entgegen bringen. Damit, dass diese Erzeuger in Wahrheit selbst die Betreiber sind. Man könnte auch den Umkehrschluss machen: Sie sind Erzeuger, weil sie illegale Betreiber sind. Damit ihnen niemand in die Karten schauen kann, wie sie die Spielprogramme wirklich gestalten.

Die Spieler werden von diesen Unternehmern im Bereich des illegalen Glücksspiels gleich zweimal abgezockt. Zuerst als Spieler mit „Zero Auszahlungsprogrammen, dann als Bürger durch nicht geleistete Abgaben und Steuern.

Anzeigen bei Staatsanwaltschaft

Seit Jahren hat Spieler-Info.at – sowie auch andere Organisationen im Bereich des Spielerschutzes, sowie auch hin und wieder Behörden – die Betreiber illegalen Glücksspiels bei den zuständigen Staatsanwaltschaften angezeigt. Die Ergebnisse sind unterschiedlich. Viele Staatsanwälte haben die Gesamtkonstruktion des illegalen Glücksspiels in seiner gesamten Dimension nicht erkannt und wegen Bagatelldelikten die Verfahren eingestellt. Viele Staatsanwälte beziehungsweise Richter haben einfach den Beteuerungen der Betreiber geglaubt, dass sie „leider, leider die Gesetze nicht so genau kennen, weil sie so kompliziert sind“ und aus „subjektiven Gründen unschuldig sind“. Die aktuellen EuGH-Urteile und die Novellierung des österreichischen Glücksspielgesetzes mit Wirkung 1. Jänner 2011 haben all diesen fadenscheinigen Ausreden ein rapides Ende bereitet. Der EuGH hat klipp und klar festgestellt, dass Glücksspiel Landessache ist, dass also die Gesetze der Republik Österreich gelten und nicht die von Malta oder Gibraltar oder sonstwo.

Die Erzeuger von Geldspielgeräten, welche an illegale Betreiber geliefert werden, handeln natürlich grob fahrlässig, schon aus dem einfachen Grund, dass sie die Abnehmer nicht nach einer gültigen, aufrechten Konzession fragen und nur an jene liefern, die eine solche vorweisen können. Das hat natürlich System, die Abnehmer sind Firmenkonstrukte mit zumeist ausländischen Gesellschaftern und Geschäftsführern, welche teilweise gar nicht auffindbar sind. Den Firmenkonstrukten werden dann offiziell die Geräte verkauft oder vermietet oder billig verrechnet, so dass der echte Besitzer bis zu 50% des laufenden Automaten-Ertrages bar auf die Kralle erhält. Im Falle der Miete hat der Erzeuger natürlich ein Problem, er kann sehr rasch zum „Beitragstäter“ werden – so wie auch der Vermieter des Lokals oder der Besitzer des Hauses, in dem sich ein Lokal befindet, in welchem illegales Glücksspiel betrieben wird.

Spieler-Info.at hat nunmehr seit einigen Monaten eine „Aktion scharf“ durch fundierte investigative Marktforschung durchgeführt und durch Rechtsanwaltskanzleien Anzeigen bei den jeweiligen Bezirksbehörden unter Hinweis auf Verwaltungsstrafdelikte eingebracht.

Jede einzelne dieser Anzeigen ist manchmal mit bis zu zwei Zentimetern mit Dokumentationen belegt und wird von unseren Rechtsanwaltskanzleien bei den zuständigen Bezirksbehörden eingebracht.Diese Anzeigen orientieren sich am gültigen Verwaltungsstrafrecht, welches seit 1. Jänner 2011 in Bezug auf das Glücksspiel nicht mehr zahnlos ist.

Die Verwaltungsstrafen pro Gerät und Straftat summieren sich und diese Vorschreibung sind beträchtlich. Bei Uneinbringlichkeit gibt es ersatzweise Haftstrafen. Eingeschaltet sind nicht nur die Bezirksbehörden, die Bezirkshauptmannschaften sondern auch die zuständigen Finanzämter und Polizeibehörden. So wie es im Glücksspielgesetz verankert ist.

Österreich hat seit Jänner 2011 eines der modernsten Glücksspielgesetze weltweit. Den Betreibern illegaler Glücksspielstätten muss klar werden, dass durch diese neue Gesetzgebung eine neue Ära eingeleitet wurde und die jahrzehntelange Praxis des illegalen Glücksspiels damit beendet sein wird und muss.

Den legalen Betreibern, welche eine Glücksspielkonzession von der Republik Österreich beziehungsweise den jeweiligen Bundesländern erhalten, kann nicht zugemutet werden, bis zu 40% vom Umsatz Steuern zu bezahlen, strengsten Vorschriften, wie Anbindung an das Bundesrechenzentrum, oder strengster Typisierung der Geräte zu unterliegen und in Sichtweite der legalen Betriebe arbeiten die Illegalen munter weiter.

Aus ordnungspolitischen Gründen muss dem Treiben der illegalen Anbieter ein Ende gesetzt werden. Auf Grund der hohen Zahl der illegal aufgestellten Geldspielautomaten – sie ist in Österreich wesentlich höher wie jene der legal aufgestellten – ist die Einschränkung und Reduktion dieser Geräte dringend notwendig.

Auch die legalen Geräte werden nach dem neuen Glücksspielgesetz eine starke Reduzierung des Angebotes nach sich ziehen. Dieses dann reduzierte und streng kontrollierte, auch den Jugendschutzbestimmungen entsprechende Angebot wirkt präventiv gegen die Spielsucht und deren soziale Folgeschäden. Die meiste Spielsucht entsteht an den Hazard-Geräten der illegalen Geldspielgeräte-Anbieter.

Die legalen Anbieter haben die Pflicht und Aufgabe, Illegale zu verfolgen und die Konsumenten vor illegalen Angeboten zu schützen. Natürlich obliegt diese Pflicht primär den Behörden, jedoch ist aufgrund der Komplexität des illegalen Glücksspiels, die Unterstützung der legalen Anbieter notwendig, wie die überbordende Verbreitung des illegalen Glücksspiels in dem bisherigen Verbot-Bundesländern zeigt.

Gerade in Wien, wo man über das Verbot des sogenannten kleinen Glücksspiels bzw. dessen Nachfolgeangebote diskutiert, zeigt sich die Unsinnigkeit eines solchen Vorhabens: In Wien sind die wenigsten illegalen Geräte in Relation zu den legalen! Verursacht wurde diese begrüßenswerte Einschränkung durch die relativ hohe, ordnungspolitisch stark wirkende Vergnügungssteuer von EUR 1400,- pro Automat/Monat. Es ist ein Paradoxon, dass gerade in jenem Bundesland, in dem das wenigste illegale Glücksspiel blüht, die Verbotsdiskussion am Lautesten war.

Keine Frage, die Anzahl der wild gewachsenen, kleinen Spielhöllen muss reduziert werden. Die neue Glücksspielgesetznovellierung sieht auch diese Reduktion eindeutig und ohne wenn und aber vor. Wenn man das neue Glücksspielgesetz in Wien ordentlich exekutiert – dazu bedarf es auch der Unterstützung der legalen Betreiber – wird in den nächsten Jahren bis zum Ende der Übergangsfrist die Anzahl der Geräte radikal zurück gehen, ab 2015 wird überhaupt nur mehr in wenigen, relativ kleinen Spielhallen gespielt werden dürfen.

Werden aber in Wien die legalen Anbieter verboten, werden die Illegalen „Kirtag“ haben – so wie bisher in Oberösterreich, im Burgenland, sowie jetzt auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg! Es wäre ein großer Schaden für die Spieler. Die Spielsucht würde sich ausbreiten und das Gegenteil von gut gemeint erreicht! Deshalb sollten wir Klartext reden und nicht die legalen Anbieter und jene Firmen verfolgen und „enthüllen“, welche gegen das illegale Glücksspiel auftreten, sondern die Täter vor den Vorhang bringen und deren Angebote beenden. Es ist sicherlich in Niemandes Interesse, auch nicht im Interesse der Medien, das Gegenteil von dem zu erreichen, was eigentlich gut gemeint war.

Ein freundlicher Hinweis für Medien, politische Parteien und Spielerschutzorganisationen: Dokumentationen über die wahren Hintermänner, über die Erzeuger von Geldspielgeräten, welche am illegalen Markt landen, gibt es zuhauf – man muss sie nur anfordern.

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