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Urteil stellt Spielhöllen einen Freibrief aus

Konsequenzen aus dem EuGH-Entscheid: Innsbrucker Gericht hat einen „illegalen“ Automatenbetreiber freigesprochen

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Kasinolizenzen EU-rechtswidrig vergeben worden seien, hat Konsequenzen: Ein Innsbrucker Gericht hat jetzt einen „illegalen“ Automatenbetreiber freigesprochen.

Innsbruck/Wien – Es sei eine „irrige Rechtsauffassung“, die Glücksspielentscheidung des Europäischen Gerichtshofs als Freibrief für die Eröffnung neuer Spielhöllen zu sehen. Mit dieser Aussage reagierte VP-Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka Mitte September im Gespräch mit dem Standard auf die Ansicht von Juristen, das Glücksspielgesetz könne nach dem Urteil der Luxemburger Höchstrichter nicht mehr exekutiert werden.

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