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Gesetzesnovelle: „Soko Glücksspiel“ ist startklar

Die EU hat am Montag auch jenen Teil des neuen Glücksspielgesetzes ohne Einspruch der Kommission bzw. anderer Mitgliedstaaten abgesegnet, der das Spiel an Automaten und Video-Lotterie-Terminals regelt.

Wien. Die EU hat am Montag auch jenen Teil des neuen Glücksspielgesetzes ohne Einspruch der Kommission bzw. anderer Mitgliedstaaten abgesegnet, der das Spiel an Automaten und Video-Lotterie-Terminals (VLT) regelt. Damit kann das Gesetz, um das jahrelang gepokert wurde, im Sommer in Kraft treten. Die neue „Soko Glücksspiel“ – eine der wichtigen Neuerungen im Gesetz – steht schon parat: „Wir haben im Juni mit der Schulung von 80 Mitarbeitern begonnen“, sagt Iris Brüggler, Sprecherin von Finanzstaatssekretär
Reinhold Lopatka (ÖVP), zur „Presse“.

Die Eingreiftruppe, die der Betrugsbekämpfungsabteilung des Finanzministeriums untersteht, soll die geschätzten 10.000 illegalen Spielautomaten aufspüren und aus dem Verkehr ziehen sowie die Einhaltung der neuen Bestimmungen überwachen. Für die Einrichtung und Schulung der Soko sowie andere Verwaltungskosten hat das Finanzministerium einmalig 8,72 Mio. Euro und jährlich weitere 7,3 Mio. Euro veranschlagt. Die – ebenfalls neu vorgeschriebene – Vernetzung aller Automaten und VLTs mit dem Bundesrechenzentrum müssen die Unternehmen zahlen, die eine Lizenz erhalten. Das Finanzministerium schätzt diese Kosten auf rund 100.000 Euro.

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