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VfGH: Beschwerde in der Poker-Frage hat keine aufschiebende Wirkung!

VfGH: Beschwerde in der Poker-Frage hat keine aufschiebende Wirkung!Mit der Frage „Ist Poker ein Glücksspiel oder ein typisches Kartenspiel?“ muss sich der Verfassungsgerichtshof nach einer Individualbeschwerde des Poker-Salon-Unternehmers Peter Zanoni beschäftigen.


In Österreich ist Poker bisher ein freies Gewerbe. Die Neuregelung des Glücksspielgesetzes in Anpassung an die EU-Vorgaben sieht in Zukunft auch für Pokersalon die Notwendigkeit einer gültigen Lizenz vor.

Die Novellierung des Glücksspielgesetzes tritt mit 1.1.2013 in Kraft – fehlende Übergangsfristen bedeuten ohne Lizenz einen illegalen Spielbetrieb ab dem 1.1.2013. Allerdings gibt es für diese Poker-Lizenzen seitens des Finanzministeriums noch keine Ausschreibung.

Aus dem Verfassungsgerichtshof heißt es zur Individualbeschwerde Zanonis: „Aus dem Umstand, dass ein Vorverfahren eingeleitet ist, kann nicht geschlossen werden, ob eine Beschwerde zulässig ist oder nicht. Dies ändert auch nichts an der Gesetzeslage und damit gesetzlich geänderten Regelungen.“

 

 

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