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Illegales Online-Glücksspiel: STA Frankfurt eröffnet Strafverfahren

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Erneut Verfahren gegen Tipico

Gerade erst haben die Bundesländer beschlossen, Online-Casinos zu dulden. Nach Informationen von NDR und SZ ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt dennoch gegen mehrere Anbieter solcher Glücksspiele.

Von Philipp Eckstein und Jan Lukas Strozyk, NDR

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen gegen mehrere Anbieter von Online-Casinos. Darunter ist nach Informationen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) auch Tipico. Das Unternehmen ist einer der größten Anbieter für Sportwetten sowie Casino-Spiele im Internet und Sponsor der Fußball-Bundesliga sowie des FC Bayern München.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigte auf Anfrage, gegen mehrere Firmen wegen des Vorwurfs der Veranstaltung von illegalem Glücksspiel zu ermitteln, weil sie bundesweit Online-Casino-Spiele um Geld angeboten haben sollen, ohne dafür eine Lizenz in Deutschland zu haben. Konkrete Unternehmen benannte ein Sprecher aber nicht. Zugleich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Banken und ein Kreditkartenunternehmen wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels.

Ermittlungen trotz Duldungsbeschluss

Der Vorgang ist bemerkenswert, weil sich die Bundesländer gerade erst auf eine Duldung von Online-Casino-Angeboten geeinigt hatten. In einem gemeinsamen Beschluss legten die Senats- und Staatskanzleien fest, dass die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder die Anbieter nicht mehr verfolgen sollen, wenn sie eine Reihe von Auflagen einhalten.

Das soll einen Übergang zu einem lizenzierten Online-Casino-Markt erleichtern, wie ihn der neue Glücksspielstaatsvertrag vorsieht. Dieser soll ab Juli 2021 in Kraft treten. Davor müssen allerdings noch mindestens dreizehn Landesparlamente zustimmen. Der Beschluss hatte bei Spielsuchtexperten für viel Kritik gesorgt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hält diese Duldung für strafrechtlich nicht relevant: „Als Staatsanwaltschaft sind wir an Recht und Gesetz gebunden“, sagte Oberstaatsanwalt Noah Krüger NDR und SZ. Es sei strafbar, Glücksspiele zu veranstalten, die nicht zuvor genehmigt wurden. „Die Normen des Strafgesetzbuches und des Glücksspielstaatsvertrages können als höherrangiges Recht nicht durch eine Verwaltungsvereinbarung außer Kraft gesetzt werden“, so Krüger. „Glücksspielanbieter haben so lange mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, bis sie eine Genehmigung innehaben.“

Eine Duldung könne sich lediglich „auf die Ahndung und Verfolgung im Verwaltungsverfahren beziehen“, so Krüger – also in den Verfahren der Aufsichtsbehörden. Die Staatsanwaltschaften sind demnach daran nicht gebunden. Im Ergebnis bedeute dies, „dass Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt unverändert fortschreiten“ und gegebenenfalls auch auf die Akteure ausgeweitet werden, „die angesichts der Duldung ohne Genehmigung den Markt betreten“.

Auch Behörden im Visier der Staatsanwaltschaft

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft geht in der Bewertung sogar noch weiter. Nach ihrer Auslegung könnten sich Mitarbeiter der Glücksspielaufsichtsbehörden ebenfalls strafbar machen: „Wenn die Mitarbeiter lediglich passiv dulden, das heißt nicht gegen das Glücksspiel einschreiten, dann liegt das im Rahmen ihres verwaltungsrechtlichen Ermessens und ist strafrechtlich unproblematisch“, sagte Krüger. Anders stelle sich eine „aktiven Duldung“ dar. Wenn den Anbietern etwa aktiv kommuniziert werde, dass sie nun ohne Lizenz Glücksspiele anbieten könnten, könne das strafbar sein, etwa als Anstiftung oder Beihilfe.

NDR und SZ hatten berichtet, dass Mitarbeiter in einigen Glücksspielaufsichtsbehörden befürchten, sich wegen der Duldung der Strafvereitelung im Amt schuldig machen zu können, wenn sie Online-Casinos ohne Lizenz nicht mehr verfolgen. Auf Anfrage erklärte etwa die Bremer Innenbehörde dazu im Oktober, die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Dienstanweisung aus der Verantwortung nehmen zu wollen.

Ermittlungen gegen Lotterievermittler

Neben Tipico ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft nach Informationen von NDR und SZ auch gegen die Firma Lottoland, ein Anbieter sogenannter Zweitlotterien. Die Firma bietet im Internet Wetten auf verschiedene Lotterien an, darunter die deutsche Klassenlotterie. Dabei werden die Einsätze der Spieler nicht an die Lotto-Gesellschaften weitergeleitet, sondern bleiben bei Lottoland. Sollte ein Lottoland-Spieler gewinnen, zahlt die Firma die Gewinne selbst. Solche Angebote sind in Deutschland verboten.

Lottoland ist zuletzt auf die Glücksspielaufsichtsbehörden zugegangen, um den Ländern ein Angebot zu unterbreiten: Man sei bereit, das illegale Geschäft zu Lasten der deutschen Lotteriegesellschaften einzustellen, wenn man im Gegenzug eine Lizenz als Vermittlungspartner für diese Lotterien erhalte. Das Vorhaben ist bei den Lottogesellschaften der Bundesländer umstritten.

Bereits seit Juni ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen mehrere Glücksspielanbieter, darunter Bwin und Tipico. Eine Sprecherin teilte NDR und SZ mit, dass „nun die tatsächlich nicht ganz einfache Rechtslage geprüft“ werde. Welche Auswirkungen die Duldung habe, werde derzeit erörtert.

Tipico sieht keine Verstöße

Ein Sprecher von Tipico teilte auf Anfrage mit: „Das Online-Casino-Angebot von Tipico ist legal“. Strafrechtliche Ermittlungen „laufen daher ins Leere“. Tipico unterstütze den Weg der Länder, eine tragfähige Regulierung des Marktes in Deutschland zu schaffen. Ein Sprecher von Bwin sagte, dass sich an der Auffassung von Bwin nichts geändert habe. Das deutsche Verbot verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU.

Lottoland teilte auf Anfrage ebenfalls mit, sein Angebot sei legal. Es habe zudem im Internet sein „Casino- und Automatenspielangebot umgestellt, sodass es der am 15. Oktober in Kraft getretenen Übergangsregulierung entspricht“, so eine Sprecherin.

Nur eine „eine unverbindliche Kooperationsabsprache“

Unterdessen beschäftigt die Duldung auch den Bundestag. Der Linkspartei-Abgeordnete Fabio de Masi hatte den Wissenschaftlichen Dienst um eine Einschätzung gebeten. Das Fazit des Gutachtens ist eindeutig. Bei der Duldung handle es sich „nicht um ein verbindliches Verwaltungsabkommen“, sondern „um eine unverbindliche Kooperationsabsprache“.

Die Entscheidung darüber, „welche Art von Glückspiel grundsätzlich erlaubnisfähig ist und welche Art grundsätzlich zu unterbinden ist, obliegt dem parlamentarischen Gesetzgeber“, heißt es dort. De Masi sagte dazu: „Die Länder wollen vor einem Beschluss des Parlaments den Vollzug bestehender Gesetze aussetzen. Das ist ein fatales Signal und unterhöhlt die Rechtstreue.“

Geschädigte Spieler können sich dem Verfahren anschließen und ihre Spieleinsätze zurückfordern!

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