Dürfen Online-Casinos deutschlandweit Werbung machen, auch wenn sie nur in einem Bundesland erlaubt sind? Mit dieser Frage muss sich das Landgericht München I heute befassen. Der Bundesverband der Deutschen Glücksspielunternehmen hat einen privaten Sender verklagt und will ihm verbieten, Werbung für nicht bundesweit erlaubte Online-Casinos und -Automatenspiele zu machen. Der Sender hält dagegen, dass beides in Schleswig-Holstein erlaubt sei und in der Werbung darauf auch konkret hingewiesen werde.
Hintergrund ist, dass Schleswig-Holstein das bislang einzige deutsche Bundesland ist, das Lizenzen für Online-Glücksspiele vergeben hat und seinen Bürgern damit erlaubt, im Internet zu zocken. Darum heißt es in Werbespots dafür oft: „Dieses Angebot gilt nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein.“
Die Rechtslage wird sich allerdings voraussichtlich bald entscheidend ändern. Denn im März einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder grundsätzlich auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, der Glücksspiele im Internet wie Online-Poker oder Online-Casinos erlauben soll. Der Staatsvertrag soll – wenn er von den einzelnen Landesparlamenten ratifiziert wurde – am 1. Juli 2021 in Kraft treten.
Die Verhandlung vor dem Landgericht München ist eine der ersten, die dort wegen der Corona-Krise per Video-Schalte geführt werden. Dabei ist der Richter im Gerichtssaal anwesend, Kläger- und Klagepartei werden aber per Videochat zugeschaltet. Die Justiz in Bayern will wegen der Pandemie nun in Zivilverfahren verstärkt auf diese Technik setzen.
Quelle:
- Verhandlung im Streit um Fernseh-Werbung für Online-Casinos, www.donaukurier.de, 24.05.2020