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Staatssekretär Hubert Fuchs: Glücksspiel-Novelle kommt sicher noch 2019

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Wien – Die Glücksspielgesetz-Novelle „wird ganz, ganz sicher im Jahr 2019 kommen“ – das kündigte FPÖ-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs am Sonntag in der ORF-„Pressestunde“ an. Der von Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) medial gegen ihn vorgetragene Vorwurf der Säumigkeit „ist kein guter Stil“, sagte Fuchs.

MMag. DDr. Hubert Fuchs / Bild © Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

Um gegen das illegale Glücksspiel besser vorgehen zu können, sei unter anderem eine Beweislastumkehr geplant, erklärte Fuchs.

Der Spielbetreiber muss beweisen, dass er kein illegales Glücksspiel betreibt.

In Kraft treten werde die Gesetzesänderung „auf jeden Fall heuer“.

Den Vorwurf einer politischen Umfärbung bei den Casinos Austria wies der FPÖ-Staatssekretär zurück.

 

Es gibt hier einen entsprechenden Aufsichtsrat, der seine Kandidaten unterstützt, das heißt, ich bin hier überhaupt nicht involviert.

Von der bisherigen Casinos-Vorstandsdirektorin Bettina Glatz-Kremsner, die als aussichtsreichste Kandidatin für den Casinos-Chefsessel gilt, halt er „sehr, sehr viel“, sagte Fuchs.

Auch bei der Bestellung eines neuen Chefs der Staatsholding ÖBAG, bei der die Beteiligungen der Republik gebündelt sind, würden sich weder der Finanzminister noch sein Staatssekretär einmischen, so Fuchs.

Die Aufsichtsräte schreiben in der ‚Wiener Zeitung‘ die Position des Vorstandes aus, die Frist läuft bis 21. März dieses Jahres. Es ist ein Personalberater beauftragt, die entsprechenden Bewerber zu screenen und letzten Endes wird’s dann der beste werden.

Der jetzige Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, der laut Medienberichten als Favorit für den Posten gilt, sei ein „sehr, sehr fähiger Mann, und wenn er sich bewirbt, ist er sicher ein guter Kandidat“.

Zur steuerlichen Entlastung der Unternehmen und Ankurbelung von Investitionen wäre eine Senkung des Körperschaftsteuer-Satzes „durchaus ein gangbarer Weg“, alternativ wären auch begünstigte Steuersätze für reinvestierte Gewinne, degressive Abschreibungen oder Kombinationen verschiedener Maßnahmen möglich, „man kann hier an mehreren Schräubchen drehen“.

Neue Steuern oder Steuererhöhungen werde es jedenfalls in dieser Legislaturperiode nicht geben, versprach Fuchs, „es wird weder eine Vermögensteuer geben, noch wird es eine Erbschafts- und Schenkungssteuer geben“. Die Arbeitsgruppe Grundsteuer tage nach wie vor, es werde da in nächster Zeit keine Ergebnisse geben. Das bestehende Dieselprivileg, also die gegenüber Benzin geringere Besteuerung von Dieseltreibstoff, werde ebenfalls bestehen bleiben.

Eine Registrierungspflicht für Wohnungsbesitzer, die ihre Wohnungen über die Online-Plattform Airbnb vermieten, werde nicht kommen, sagte Fuchs, „das wäre administrativ ein Unfug“. Für Online-Vermittlungsplattformen werde es ohnehin eine Meldeverpflichtung geben, die mit einer Haftung verbunden sei. Diese Meldepflicht „kommt ganz sicher, die ist im Ministerratsvortrag vom 11. Jänner enthalten“. Ebenso sicher sei die Abschaffung der Umsatzsteuer-Befreiung für den Online-Versandhandel aus Drittstaaten an Privatkunden.

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