In Kooperation mit Detektei GmbH

Wir kämpfen gegen illegales Glücksspiel sowie Betrug und Geldwäsche in Zusammenhang mit Glücksspiel.
Startseite / Aktuell / TOP News / Teddy Sagi – Playtech plc. – wünscht sich CASAG-Anteile

Teddy Sagi – Playtech plc. – wünscht sich CASAG-Anteile

Playtech plc. wünscht sich CASAG-Anteile; Bild: Playtech plc.Spieler-Info.at stellt Teddy Sagis Imperium vor.


Casino- und Lotterie-Lizenzen sind WELTWEIT ein sehr sensibler Bereich.

Zumeist sind diese begehrten Lizenzen schwieriger als eine Bank-Lizenz zu erhalten, was die Prüfungsverfahren in  Bezug auf „Verlässlichkeit“ nicht nur der Eigentümer, sondern auch der wichtigen Manager eines Lizenzwerbers betrifft.
Besonders gefürchtet und geachtet sind die amerikanischen „gaming-boards“, welche für die Lizenzvergabe zuständig sind.

Es beginnt mit einer „kleinen Formalität“: der Bewerber muss schriftlich bestätigen und einverstanden sein, dass die Kontroll-Kommission des Gaming-Boards ALLE, wirklich ALLE persönlichen und geschäftlichen Belange der Eigentümer, des Managements (bis hinunter ins Mittel-Management) durchleuchten darf.
Dazu sind alle geforderten Unterlagen vorzulegen. Insbesondere wird die historische Entstehung des Vermögens bis ins kleinste Detail geprüft. Natürlich umfasst diese Prüfung auch Bankkonten, Finanzamt-Unterlagen, private Konten, privaten Besitz bis inklusive Großmutter und Kinder.

Der Bewerber muss auch einverstanden sein, dass er strengste Geheimhaltung über die Prüfungsmethoden etc. zusichert, andererseits aber auf jede Klage verzichtet, sollten geheime Unterlagen an die Medien oder Behörden gelangen.

Die Prüfungs-„Mannschaft“ besteht z.B. in Las Vegas aus einem Vertreter des Gaming-Boards, einem Spezialisten für Glücksspiel- und Glücksspielkriminalität, einem FBI-Agenten und einem Vertreter des Governments.

ALLEN muss auf unbeschränkte Zeit Quartier vor Ort bereitgestellt werden, so lange eben die Prüfung dauert.

In das Ergebnis hat der glückliche Bewerber KEIN Einsichtsrecht.

So streng sind die Sitten in den USA, wobei diese Methoden bereits auch in Südamerika und den meisten europäischen Ländern angewendet werden – auch in Asien, z.B. in Singapur.

Jene unternehmerischen Persönlichkeiten und deren Manager, die eine „Vollcasino-Konzession“ auf diesem Wege erhalten haben, können zu Recht darauf hinweisen, dass sie komplett „clean, fit and proper“ sind.

Die Prüfungen werden im Laufe der Konzessionsnahme immer wieder aktualisiert.

In Österreich unterliegt die Konzessionsvergabe für Vollcasinos, für die Lotterien-Lizenz und auch für Landeslizenzen ähnlichen  sehr strengen und umfangreichen Prüfungsverfahren.

Alleine – als Beispiel – das Konzessionsansuchen für die Steiermark-Lizenzen bedarf einer Beantwortung über zigtausende (!) Seiten Hard-Paper, zusammengepackt in sechs großen Kisten mit jeweils einem Kubikmeter Inhalt. Das Management und deren Hausjuristen haben für diese Bewerbungen monatelange Schwerstarbeit zu leisten.

Für die Casino-Vollkonzessionen  hat zu guter Letzt das BMF das „letzte Wort“, insbesondere auch bei VERKAUF  bzw. Ankauf von Anteilen an lizensierten Casinobetrieben, also der CASAG AG oder den „Österreichischen Lotterien“.

Von diesem Recht des Einspruches, Anteile zu übernehmen,  muss das BMF Gebrauch  machen, wenn es dazu „gravierende Gründe“ gibt und die Vertrauenswürdigkeit des neuen Käufers  möglicherweise nicht gegeben ist oder nicht zweifelsfrei dargestellt werden kann.

Kommt es zu keiner Genehmigung durch das BMF, wo der Eigentumstransfer  gemeldet werden muss, darf und kann diese Aktion NICHT endgültig umgesetzt werden.
Verstöße gegen diese Konzessionsbestimmung würden den sofortigen Verlust der Glücksspielkonzession bedeuten.

Diese strengen Bestimmungen  begründen sich auf die Sensibilität der Glücksspielbranche und der unbedingt notwendigen Sorgfalt gegenüber dem Kunden, also dem Spieler.

Der Spielerschutz ist die tragende Säule des EU-Rechts zur Vergabe von Glücksspielkonzessionen durch einen Mitgliedsstaat. OHNE nachweislichen Spielerschutz, ohne Kampf gegen Betrug im Glücksspielwesen verlieren die einzelnen Staaten das Recht auf Vergabe von monopolartigen Konzessionen, wie der EUGH mehrfach erkannte.

Diese Spielerschutzmaßnahmen müssen auch  nachgewiesen werden können und in ihrem Umfang  glaubwürdig sein.

Diese Gründe bedingen die hier beschriebenen umfangreichen Kontrollen der Kaufinteressenten, sofern es zu einem Kaufvertrag kommt. Dort steht sicher im Vertragstext: „Vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzministeriums“.

Spieler-Info.at hat sich die in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Interessenten für einen CASAG-Anteilskauf angeschaut. Das Ergebnis ist sicherlich nur ein nicht in die große Tiefe gehender Check, wie diesen das BMF vornehmen würde, ermöglicht jedoch eine „Basisinformation“ über den Interessenten.

Spieler-Info.at zieht daraus KEINE Schlüsse und überlässt es dem interessierten Leser, auch einigen Involvierten,  sich ein Bild zu machen. Sicherlich werden auch Manager und Mitarbeiter, auch Aktionäre der CASAG-Lotterien-Gruppe eine interessante Information erhalten.

 

 

Anhänge:

Das könnte Sie auch interessieren

Auch aktuell in WIEN: Rockerbanden sind am illegalen Automaten-Glücksspiel beteiligt

Nicht nur in Köln – auch in WIEN ist eine Rockerbande am illegalen Automaten-Glücksspiel beteiligt. …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert