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Ein Fest der Jagdgesellschaft

Die Wirtschaftsprüfungskanzlei Deloitte lud am 12. April 2011 zu einer zweistün-digen Informationsveranstaltung unter dem Thema „Neuerungen im Glücks-spiel“. Die Veranstaltung im Zeichen der jüngsten Entwicklungen in Gesetzge-bung und Rechtsprechung im Glücksspielbereich versammelte vor allem Kritiker der bestehenden österreichischen Glücksspielrechtslage und exponierte Kämp-fer gegen das österreichische Glücksspielmonopol. Die Redaktion von Spieler-Info.at war auch im Publikum.

[[image1]]Die Wirtschaftsprüfungskanzlei Deloitte lud am 12. April 2011 zu einer zweistündigen Informationsveranstaltung unter dem Thema „Neuerungen im Glücksspiel“. Die Veranstaltung im Zeichen der jüngsten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung im Glücksspielbereich versammelte vor allem Kritiker der bestehenden österreichischen Glücksspielrechtslage und exponierte Kämpfer gegen das österreichische Glücksspielmonopol. Die Redaktion von SpielerInfo.at war auch im Publikum.

Die Liste der Vortragenden ließ die Tendenz der Veranstaltung schon erahnen. Mit Rechtsanwalt Dr. Patrick Ruth und Dozent Dr. Franz Leidenmühler war das Podium schon zur Hälfte mit exponierten Kämpfern gegen das österreichische Glücksspielmonopol, die auf verschiedenen Fronten im Einsatz sind, besetzt. Dies führte wohl auch dazu, dass sich der Veranstalter über ein mehr als volles Haus freuen durfte. Das Publikum bestand zum überwiegenden Teil aus – aus verschiedenen Perspektiven – am Automatenspiel Interessierten und von Gegnern der Einschränkungen für Glücksspielveranstaltungen durch die aktuelle Rechtslage.

Einleitend gab Rechtsanwalt Dr. Kurt Retter zunächst einen sehr knappen Überblick über die Entwicklung und den Status quo des Glücksspielgesetzes. Dr. Retter blieb bei seinen Ausführungen neutral, er stellte die österreichische Glückspielrechtslage in einigen Punkten detailliert dar, in anderen Punkten ließ das knappe Zeitbudget keine Vertiefung zu. Der Vortragende begann bei den historischen Wurzeln des Glückspielmonopols, stellte die Kompetenzverteilung dar und blieb dabei ebenso wie bei der kurzen Betrachtung einige Eckpunkte für die Glückspielveranstaltung und seinem Ausblick auf die zu erwartende Praxis nach den jüngsten Novellen zum Glücksspielgesetz bei einer neutralen, im Wesentlichen kritikfreien, trockenen Darstellung.

Der Steuerexperte von Deloitte, Steuerberater Mag. Ernst Biebl, beleuchtete anschließend die aktuelle steuer und abgabenrechtliche Situation im Glücksspielbereich. Er referierte die Neuerungen durch die jüngsten Glücksspielgesetznovellen und deren Auswirkungen auf die von den Glücksspielveranstaltern zu bezahlenden Abgaben und Gebühren. Er konzentrierte sich dabei angesichts des Publikums erwartungsgemäß in erster Linie auf die Veranstalter von Automatenglücksspielen. Da Praxis zur neuen Rechtslage weitgehend fehlt, konnte der Vortragende einige Fragen nur ansprechen, dazu aber keine restlos klaren Antworten geben.

Nach dieser „Aufwärmrunde“ lud der Veranstalter Herrn Dr. Franz Leidenmühler ein, seine Sicht auf die europäische Glücksspielrechtslage zu präsentieren. Dieser nutzte die Gelegenheit, launiglocker Altbekanntes aus der Judikatur des EuGH zu Beschränkungen der Glücksspielangebote in den Mitgliedstaaten zu präsentieren. Herr Dr. Leidenmühler vergaß nicht vollständig auf die in der Judikatur vorgebrachten Argumente für die Einschränkung des Glücksspielmonopols, legte erwartungsgemäß den Schwerpunkt seiner Darstellung aber auf jene Passagen aus den jüngeren EuGHUrteilen, die Anforderungen an diese Beschränkungen von Glücksspielangeboten in den Mitgliedsstaaten normieren. Als Dr. Leidenmühler schließlich bei den monopolkritischen Passagen angelangt war, sah das Publikum seine Erwartungen erfüllt, was sich an Zustimmungsäußerungen aller Art bemerkbar machte. Dass Herr Dr. Leidenmühler auch bei einem Verfahren vor dem EuGH zum österreichischen Glücksspielmonopol zum österreichischen Glücksspielmonopol auf der Seite des Monopolgegners aktiv war, bedurfte angesichts seiner Präsentation keiner besonderen Erwähnung, Herr Dr. Leidenmühler blieb aber so korrekt, dies dennoch anzuführen.

Dr. Leidenmühler blieb Wissenschaftler genug, seine Darstellung zu relativieren und die Judikatur im Großen und Ganzen objektiv, wenn auch selektiv, darzustellen. Nur für echte Spezialisten freilich war erkennbar, dass die Glücksspielrechtslage in Österreich alles andere als vom EuGH bereits definitiv für unionsrechtswidrig erklärt wurde. SpielerInfo.at hätte von Herrn Dr. Leidenmühler trotz seiner Parteilichkeit in einem Gerichtsverfahren doch stärkeren wissenschaftlichen Tiefgang und vor allem auch die Auseinandersetzung mit der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs erwartet, der das Glücksspielmonopol immerhin als unionsrechtlich unbedenklich qualifiziert hatte.

Der dogmatisch fundierte Teil des Abends war mit dem Vortrag von Herrn Dr. Leidenmühler dann aber abgeschlossen. Zum Gaudium des Publikums gab der für seine wortgewaltigen Rundumschläge bekannt wurde derzeit wohl exponierteste Monopoljäger, Rechtsanwalt Dr. Patrick Ruth Anekdoten aus seiner Praxis zum Besten. Fast könnte man meinen, der gesellige Teil des Abends hatte begonnen, verzichtete Herr Dr. Ruth doch auf aus seiner Sicht wohl störendes Beiwerk wie Präsentationsunterlagen, die seinen Vortrag dogmatisch fundieren hätten können. Da gab es aber auch nichts zu fundieren: Herr Dr. Ruth beschränkte sich darauf, sein Unverständnis über eine von zwei Bundesministerien veröffentlichte Stellungnahme zur Auslegung der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs scharf zu kritisieren. Herr Dr. Ruth hat offensichtlich kein Vertrauen in die unabhängige Justiz, wenn er die Pressemitteilung des Finanzministeriums und des Justizministeriums für von ihm freimütig eingestandene Prozessverluste verantwortlich macht. Hatte Herr Dr. Leidenmühler noch auf die verschiedenen Argumente in der Judikatur des EuGH Bezug genommen, beschränkte sich Herr Dr. Ruth darauf, in StammtischManier ganz punktuell die für seinen Standpunkt sprechenden Argumente präsentieren.

Dieser launigen Stimmung ist es nach Einschätzung von www.SpielerInfo.at wohl auch zuzuschreiben, dass Dr. Ruth in einem Nebensatz meinte, ein VwGHErkenntnis, dass das Glücksspielmonopol nach § 3 Glückspielgesetz als unionsrechtskonform bezeichnete, wäre dem Gerichtshof peinlich und würde deshalb nicht publiziert werden.

Recherchieren ist wohl nicht die Sache des Dr. Ruth: Nach wie vor findet sich diese Entscheidung des Höchstgerichts im Rechtsinformationssystem des Bundes und ist für jedermann zugänglich. Auch SpielerInfo.at hat darüber schon berichtet. Gerichtsentscheidungen, so meint SpielerInfo.at, werden nicht dadurch unbeachtlich, dass man sie nicht zur Kenntnis nimmt, Herr Dr. Ruth!

Dem Gaudium der Jagdgesellschaft tat das keinen Abbruch, juristische Feinheiten waren nicht gefragt. SpielerInfo.at fragt sich bloß, ob sich nicht Vortragender und die Mehrheit des Publikums zu früh gefreut und an die Beuteverteilung gemacht haben: Noch ist der Bär [Glücksspielmonopol] nicht erlegt, sein Fell steht noch nicht zur Verteilung bereit.

SpielerInfo.at hätte sich zusammenfassend von einem renommierten Veranstalter wie Deloitte gewünscht, nicht bloß prononcierte Gegner des Glücksspielmonopols einzuladen, sondern auch Vertreter des zuständigen Ministeriums oder der Behörden zu Wort kommen zu lassen, und diesen die Möglichkeit zu geben, auch die an diesem Abend nicht ausgeleuchteten Bereiche der Glücksspielrechtslage zu präsentieren. Der Veranstalter und die brisante Materie hätten durchaus mehr kontroversielle Stimmen am Podium erwarten lassen. Die anhängigen Verfahren vor dem EuGH werden aber auch in Zukunft genug Gelegenheiten bieten, die Glücksspielrechtslage vielleicht auch etwas fundierter und breiter darzustellen. SpielerInfo.at wird weiter berichten.

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