Das OLG Bremen hat mit seinem Urteil vom 4. November 2025 (Aktenzeichen 1 ORs 14/25) beim Thema illegaler Glücksspielangebote ein klares Signal gesetzt: Anbieter solcher Angebote müssen nicht nur ihren Gewinn, sondern sämtliche Einnahmen abgeben.
Ausgangslage des Falls
In dem zugrundeliegenden Verfahren betrieb ein Spielhallenbetreiber in Bremen zwischen Dezember 2020 und Dezember 2021 im Hinterzimmer mehrere illegal zugelassene Automaten („Fun-Game“ Geräte). Darauf kamen rund 440.000 Euro Einsätze zusammen, der ausgewiesene Gewinn betrug etwa 150.000 Euro. Das Amtsgericht hatte zunächst nur den Gewinn zur Einziehung angeordnet, das OLG hingegen hob auf das sogenannte „Bruttoprinzip“ ab und forderte die vollständige Einnahmesumme ein.
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Quelle:
- OLG Bremen stärkt „Bruttoprinzip“ bei illegalem Glücksspiel – vollständige Einnahmeeinziehung gilt, isa-guide.de, 05.11.2025
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