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VwGH zu „Geschicklichkeitsspielen“: Begründungsmangel des OÖ LVwgH!

Urteilsaufhebung aufrgund mangehalfter Begründung. © Spieler-InfoDer Verwaltungsgerichtshof hat ein Urteil des oberösterreichischen Landes-Verwaltungsgerichtshofes zum Thema „Glücksspiel als Geschicklichkeitsspiel GETARNT“ aufgehoben.


Allerdings basiert die Begründung nicht etwa darauf, dass es sich wirklich um ein Geschicklichkeitsspiel handelt, sondern der Landes-Verwaltungsgerichtshof hat sein URTEIL mangelhaft begründet bzw. wurde das Spiel nicht GRÜNDLICH GENUG beschrieben.

Lesen Sie bitte hier die Expertise der Kanzlei BÖHMDORFER/SCHENDER über diese Entscheidungen:

 

Das Urteil des LvwgH vom 17.08.2015:

https://www.lvwg-ooe.gv.at/Entscheidungen/2015/410524.pdf

 

Das Urteil des VwGH vom 04.01.2017:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2015170145

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