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„Verstoß gegen Unionsrecht“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regelungen zum österreichischen Glücksspielmonopol gekippt. Die Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz in Österreich vorbehalten, „verstoßen gegen das Unionsrecht“, so der EuGH. Die Entscheidung folgt nur einen Tag, nachdem der EuGH das deutsche Glücksspielmonopol für verfassungswidrig erklärte.

Konkret heißt es in dem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil, es „steht nicht mit der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit im Einklang, dass bei der Vergabe der Kozessionen an die Casinos Austria AG keine Ausschreibung stattgefunden hat“.

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