Auf Grund des Verdachts der beharrlichen Verfolgung/Stalking (§ 107 a StGB) von Günther Wanker, Obmann des Österreichischen Hilfsvereins für Spielsüchtige, durch Thomas Sochowsky wurde nun von Herrn Günther Wanker (Anzeiger), anwaltlich vertreten durch die renommierte Anwaltskanzlei Höhne, In der Maur & Partner/Mag. Georg Streit, gegen Thomas Sochowsky eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht.
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