
Die Lotterien fallen mit allen Spielarten, welche als Ausspielung bezeichnet werden, in den Geltungsbereich des Monopols. Dazu zählen Lotto, Toto, Zusatzspiele, Sofortlotterien, Klassenlotterien, Zahlenlotto, Nummernlotterien, Elektronische Lotterien, Bingo, Keno und mehrstufige Ausspielungen.
Lotterie-Glücksspiele sind aus Betreibersicht die ertragsreichste Spielform, vor allem wenn sie unter monopolistischen Rahmenbedingungen angeboten werden. Denn im Vergleich zu allen anderen Geschäftsfeldern sind die Ausschüttungsquoten beim Lotterie-Glücksspiel mager. Die durchschnittliche Gewinnausschüttungsquote beträgt 2008 nur 46,5% der Spieleinsätze. Das heißt, mehr als die Hälfte der Einsätze geht verloren. Damit sind Lotterie- Glücksspiele unter allen Glücksspiel-Varianten die mit Abstand risikoreichsten. Die Lotterien haben eine besondere Gesetzesgestaltung geschafft: Als einzige Lotterie der Welt dürfen sie vom Spieleinsatz zuerst Verwaltungskosten in Abzug bringen und erst von diesem reduzierten Volumen werden die Gewinnausschüttung sowie fiskalische Abgaben berechnet. Dadurch entsteht den Lotterien ein beachtlicher Polster zum Verwalten. Andere internationale Lotterien müssen ihre Verwaltung nach dem tatsächlichen Betriebsaufwand ausrichten. In Österreich haben die Lotterien auch die Aufgabe der Sportfinanzierung vom Gesetzgeber übertragen erhalten. Damit wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, die Lotterien seien größter Sportsponsor Österreichs. Tatsächlich sind diese gesetzlich vorgeschriebenen Sportförderungen eine steuerwirksame Maßnahme.

Diese Besonderheit der österreichischen Glücksspielgesetzgebung manifestiert in der Öffentlichkeit das Bild als Sportsponsor oftmals verbunden mit einer Art Erbpacht auf hohe Ämter im Sportwesen (Fußball, Österr. Olympisches Komitee).
Leidträger dieser speziellen Österreichischen Gesetzgebung, die Lotterien betreffend, sind einerseits die Lottospieler, welche sich mit einer mageren Gewinnausschüttungsquote von 46,5% der Spieleinsätze zufrieden geben müssen. Auch der Finanzminister hätte bei Änderungen bei den Verwaltungsaufwendungen der Lotterien noch erheblichen Spielraum.
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