In Österreich werden Glücksspiele durch das Bundesgesetz vom 28. November 1989 zur Regelung des Glücksspielwesens (Glücksspielgesetz - GSpG) geregelt. Glücksspiele im Sinne des GSpG sind Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen. Das Glücksspiel erfreut sich in Österreich großer Beliebtheit und birgt natürlich auch Gefahren. Der Glücksspielmarkt bedarf ordnungspolitischer und fiskalischer Kontrolle.
Ordnungspolitische Ziele sind
Ein absolutes Verbot von Glücksspielen ist keine Lösung und hätte negative Auswirkungen, wie etwa unkontrolliertes Spiel in der Illegalität, unkontrollierte Gewinnauszahlung oder sogar Druck der Betreiber auf die Spieler.
Ähnliche negative Folgen hätte die Durchführung von Glücksspielen unter Wettbewerbsbedingungen. Die Europäische Union hat daher zu Recht die Regelung dieses Wirtschaftsbereiches den Mitgliedstaaten überlassen. Daher ist die Durchführung solcher Spiele in Österreich dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol). Zusätzlich sieht das Gesetz eine staatliche Überwachung vor (Glücksspielaufsicht).
Aktuelle Literatur:
Glücksspielgesetz - und die wichtigsten Spielbedingungen. Kurzkommentar
Von Dr. Walter Schwartz, RA und Dr. Franz Wohlfahrt, RA. Verlag Manz
Aktueller Kommentar von Strejcek/Bresich im Verlag Österreich (Stand 1.1.2009)
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