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Illegales Glücksspiel wird härter bestraft

Illegales Glücksspiel wird härter bestraft

Das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2012 bringt deutlich höhere Strafen gegen das illegale Glücksspiel, von derzeit 22.000,- Euro soll das Höchststrafmaß auf 40.000,- Euro hinaufgesetzt werden, „um den Strafbemessungsgründen zu entsprechen“, wie es im Begutachtungsentwurf für das AbgÄG 2012 lautet. Geschlossene Betriebe sollen auch wirklich geschlossen bleiben.

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Kärnten plant eine Neuregelung des Automatenglücksspiels

Kärnten plant eine Neuregelung des Automatenglücksspiels

Auch Kärnten stellt nun die Grundlage für das Glücksspiel mit Automaten auf neue rechtliche Beine. Nach dem jüngst veröffentlichten Entwurf eines Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetzes soll es in Hinkunft drei Konzessionen für Glücksspielautomaten in Kärnten geben, zwei für Automatensalons und eine für Einzelaufstellung in Gastronomiebetrieben.

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