Automatenspiel


Wie viele Glücksspielautomaten waren österreichweit VOR Einführung des "kleinen Glücksspiels" illegal in Betrieb?

Wussten Sie, dass mehr als 50.000 illegale Glücksspielgeräte in Österreich bis zum Jahre 1981 illegeal in Betrieb waren?

Davon alleine in Wien fast 10.000!

Erst die Einführung einer massiven Vergnügungssteuer pro Automat und Monat und die strikte Umsatzbesteuerung reduzierten die Automatenflut gewaltig auf ca. 2.700 Geräte in Wien (inklusive Casinos Austria).

Soviel zum Thema "kleines Glücksspiel": Ordnungspolitisch schützt strenge Gesetzgebung und KONTROLLE (Direktanbindung an das BMF) und sofortige Beschlagnahme bei Automatenspiel ohne Konzession vor Betrug und illegalem Geldspiel. Es muss den Behörden ermöglicht werden, illegale Betriebsstätten sofort zu schließen und illegale Glücksspielautomaten SOFORT - ohne Aufschub - zu beschlagnahmen.

Der geringste Verdacht auf illegales Glücksspiel soll dies ermöglichen. Der Betreiber muss dann beweisen, dass er gegen keine Gesetze verstößt.

Die derzeit in Vorbereitung befindliche Glücksspielnovelle sollte diese Position berücksichtigen!


Unterlassungssünde mit weitreichenden Folgen

Die Republik Österreich beging 1980 eine Unterlassungssünde mit weitreichenden Folgen:

Als einziges Land der Welt gibt es zum Gesetz über das "kleine Glücksspiel" keine bundesweiten durchgreifenden Rahmen- bzw. technischen Bedingungen. Es ist auf die damals im Einsatz stehenden mechanischen Geldspielgeräte zugeschnitten und berücksichtigt nicht den technischen Fortschritt der letzten 30 Jahre. In den europäischen Ländern, in denen das "kleine Glücksspiel" erlaubt ist, z.B. der BRD, England, Spanien wurden bereits strenge technische Beschränkungen und Durchführungsbestimmungen erlassen. Diese zwingend ordnungspolitisch notwendigen Gesetze wurden in Österreich im Jahre 1980 schlicht vergessen bzw. den Bundesländern im Rahmen deren Veranstaltungsgesetzgebung überlassen.

8.000 illegale Geräte am Markt

Illegales Glücksspielgerät Außer in Wien, Niederösterreich, Steiermark und Kärnten sind in allen österreichischen Bundesländern Geldspielgeräte unter dem Gesetz des "Kleinen Glücksspiel" nicht erlaubt. In den Bundesländern Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg werden zumeist trickreich Geschicklichkeitsautomaten aufgestellt und von den Behörden genehmigt, welche aber in der Realität Hazard-Geldspielgeräte sind. Die Zahl der aufgestellten Geräte steigt in diesen Bundesländern stärker als in jenen Bundesländern, wo das "Kleine Glücksspiel" legal ist. Der Spieleinsatz bei Automaten im Bereich des "Kleinen Glücksspiel" lag 2008 bei 4,21 Milliarden Euro. Insgesamt stehen 2008 in Österreich etwa 15.700 Geräte, mehr als die Hälfte davon in Bundesländern, in denen das "Kleine Glücksspiel" eigentlich verboten ist. Alleine in Oberösterreich stehen mehr als 5.000 dieser angeblichen Geschicklichkeitsautomaten. Insgesamt sind fast 8000 Geräte illegal, ohne Spielerschutzkontrolle, ohne technische Kontrolle, ohne fiskalische Kontrolle.

Höherer Spielerschutz durch Novellierung des Glücksspielgesetzes

Kleines Glücksspiel In den nächsten Jahren rechnen Marktforscher mit einer geringeren Nachfrage nach dem Automatenspiel, vor allem zugunsten Online-Gaming und Online-Wetten, was in einer Reduktion der Spielautomaten münden wird, wenn unrentable Standorte von Betreibern aufgelassen werden. Stark abhängig ist diese Marktentwicklung natürlich von den kommenden Maßnahmen zur Marktregulierung. Eine weitere Liberalisierung in anderen Bundesländern mit gleichzeitig schärferen Kontrollmöglichkeiten, wie es etwa das Land Niederösterreich vorzeigt, ist wünschenswert. Das würde nicht nur den Spielerschutz erhöhen, sondern sich auch direkt im Automatenangebot im betreffenden Bundesland niederschlagen.

Die Novellierung des Glücksspielgesetzes trägt dazu bei, die bestehende Situation zu heilen. Der derzeit vorliegende Entwurf ist noch nicht endgültig und bedarf einer Schärfung. Darum kämpft natürlich auch die Lobby der illegalen Anbieter und Interessen des Monopols. Eine Novellierung hat auf lange Sicht mustergültig, modern, zukunftsweisend zu sein und muss echtem Spielerschutz und fiskalischer Kontrolle gewährleisten. Wichtig sind klare Regeln zum Schutze der Spieler, für den Kampf gegen Kriminalität, zur Kontrolle der Spielabläufe und zur fiskalischen Kontrolle sowie die Möglichkeit, dass die Behörden bei Verstößen rigoros durchgreifen können. (Siehe negative Beispiele in Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Burgenland und als positives Beispiel Niederösterreich.)

Lesen Sie mehr zum Thema Vertrauenswürdigkeit im Glücksspiel und Zuverlässigkeit von Konzessionären


Glücksspielautomaten

Glücksspielautomaten entscheiden nach einem materiellen/monetären Einsatz selbständig und zufällig über Gewinn oder Verlust. Das heißt, nach dem vom Spieler eingesetzten Wert beginnt eine Abfolge von automatisch ablaufenden auf Bildschirmen mittels Symbolen dargestellten Gewinn- und/oder Verlustkombinationen. Das Spiel ist beendet wenn die Anzeige zur Durchführung des nächsten Spieles aufscheint.

Geschicklichkeitsgeräte entscheiden über Gewinn und Verlust der eingesetzten Beträge durch Zutun des Spielers, wobei der Faktor Geschicklichkeit zumindest mit 50% mitwirken muss, oder umgekehrt, der Faktor Zufall darf den Faktor Geschicklichkeit nicht übertreffen. In Oberösterreich werden Glücksspiele mittels Spielautomaten in so genannten Wettbüros und in Gastwirtschaften angeboten.

Die meistverwendeten Geräte in Oberösterreich stammen von der tschechischen Firma ESG und werden unter der Marke KAJOT vertrieben. Die Spielautomaten sind in vielfältiger Form und Ausführung (Hardware - Stahlkabinett, Holzkabinett klein und groß, Tisch-/Bar- Gerät, etc.) und der entsprechenden sich in diesen Automaten befindlichen Spiele und Spielprogramme (Software) aufgestellt.

Die Spielgeräte sind für das Spiel "Magic Fun" Version 3.0 bei den entsprechenden Behörden angemeldet. Es handelt sich um ein Pokerspiel, das anhand eines Gutachtens für eine ungarische Firma als Geschicklichkeitsspiel deklariert ist. Tatsächlich wird jedoch eine Vielzahl von verschiedenen Glücksspielen an diesen Geräten angeboten.

An Geräten neuerer Bauart ist der Vermerk: "Das Spiel findet in der Steiermark statt!" angebracht oder dem Programm beigefügt. In derartigen Spielautomaten sind an der Front Geldscheinprüfgeräte eingebaut, die meist alle Eurobanknoten (5 € bis 500 €) aber immer die Werte 5 € bis 100 € annehmen und die entsprechenden Werte auf ein Zählwerk mit der Bezeichnung Guthaben, Kredit oder Credit auf den Bildschirmen anzeigen. Als Bedienelemente werden vor dem unteren Bildschirm angebrachte Tasten, die durch Licht eine entsprechende Führung des Spielers ermöglichen. Einige Modelle können auch durch Berührung entsprechender Felder auf dem Bildschirm bedient werden.

Weitere Informationen bei Kajot


Online Anbindung Steiermark

Stellungnahme von Rechtsanwalt Mag. Georg Streit - Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte Wien, an die Plattform Spielerschutz

Ausgangspunkt ist, dass in einem Bundesland, in dem kleines Glücksspiel verboten ist (OÖ, Salzburg, Burgenland, Tirol, Vorarlberg) Geldspielautomaten aufgestellt sind, die jedoch mit einem Server mit anderen Bundesländer verbunden sind, in denen kleines Glücksspiel gestattet ist.

Nach dem OÖ Spielapparate -und Wettgesetz ist das Aufstellen von Geldspielapparaten verboten (§ 5). Geldspielapparate sind technische Vorrichtungen, die zur Durchführung von Spielen bestimmt und keine Unterhaltungsgeräte sind, wenn darauf Geldspielprogramme spielbar sind und Spielapparate, die zur Herbeiführung des Spielergebnisses mit mechanischer oder elektromechanisch betriebenen Walzen etc. ausgestattet sind. Auch die Durchführung von Geld- oder Warenausbildungen mit Spielapparaten ist nach dem OÖ Spielapparate -und Wettgesetz verboten.

Nach dem Vorarlberger Spielapparategesetz sind Spielapparate Vorrichtungen, die zur Durchführung von Spielen bestimmt sind und gegen Entgelt betrieben werden. Geldspielapparate sind Spielapparate, mit denen vermögenswerte Gewinne oder Verluste gespielt wird. Die Aufstellung oder der Betrieb von Geldspielapparaten ist auch in Vorarlberg explizit verboten (§ 4 des Vorarlberger Spielapparategesetzes).

Ähnliche gesetzliche Bestimmungen bestehen auch in Salzburg, Tirol und Burgenland.

In einer Entscheidung vom 20.3.2009 (2008/02/0359) hatte sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Internetspielapparate, sogenannte Internetterminals, die mit einem Server in der Steiermark verbunden waren, von dem aus das Spiel gesteuert wurde, trotz des gesetzlichen Verbots des Aufstellens und Betreibens von Geldspielapparaten in Vorarlberg zulässig sind.

Der VwGH wies darauf hin, dass es sich in diesem Fall um elektronische Lotterien im Sinne des § 12a Glücksspielgesetz (GSpG) handelt, deren Veranstaltung unter das Glücksspielmonopol des Bundes fällt. Aufgrund der Möglichkeit, die Apparate durch Einwurf von Münzen oder das Einführen von Scheinen in Betrieb zu nehmen und der konkreten Automatenbeschreibung ging der Verwaltungsgerichtshof darüber hinaus davon aus, dass es sich bei diesen Geräten um Geldspielapparate handelte, auch wenn diese über Internet gesteuert wurden.

Im Erkenntnis vom 4.11.2009 (2009/17/0147) beurteilte der Verwaltungsgerichtshof Internetterminals, die mit einem Server auf Malta verbunden waren, zwar nicht als Glücksspielapparate, doch wieder als elektronische Lotterien im Sinne des § 12a GSpG, für die außerhalb des Glücksspielmonopols keine Bewilligung erteilt werden kann.

Aus dieser Judikatur lässt sich schließen, dass das Betreiben von Spielautomaten, die über Internetterminals mit Servern in Bundesländern verbunden sind, in denen kleines Glücksspiel gestattet ist, dennoch kein zulässiges Glücksspielangebot darstellt, weil es sich um elektronische Lotterien handelt. Führt hingegen nicht der Server die Spielentscheidung herbei, sondern doch der Automat selbst, handelt es sich um (im Regelfall) verbotene Spielapparate.

The Mystery Gambler

Spieler-Info recherchiert und veröffentlicht alle illegalen Spielbetriebe in Österreich.

Illegales Livegame


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Liste aller von uns besuchten Standorte mit illegalem Livegame...

Gerichtsurteile


Die Automatenvielfalt an illegalen Standorten

Welche Erzeuger und Typen von Geldspielgeräten sind auf illegalen Standorten ohne gültige Konzession vertreten?

Hier sehen sie die aktuellen Marktanteile und Grafiken zu den einzelnen Bundeslädnern.

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Schadenersatzklagen


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Chancen und Risiken

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Video - Illegale Spielautomaten

Geheime Besichtigung des KAJOT Standortes in Linz in der Hasnerstraße mit versteckter Kamera

Hinweise


Den Illegalen keine Chance!

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