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Ziehung der Lottozahlen im TV „unzulässig“!

Wichtige Medien, wie „profil“ und „Format“, berichten umfangreich über Spieler-Info.at. Bis auf immer wieder im Journalismus vorkommende kleine, mangelhafte Darstellungen, kann sich Spieler-Info.at über die Berichterstattung nicht beschweren.

[[image1]]Art und Weise der öffentlichen Ermittlung und Präsentation von Gewinnzahlen (Lotto, Glücksspirale) vor laufenden Kameras würden „unzulässige Anreizwirkung“ entfalten (Az.: 4 A 17/08). Die Richter bezweifeln, dass Ziehungsübertragungen und Lotterieshows im TV mit den Zielen der Suchtprävention vereinbar sind.
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