In Kooperation mit Detektei GmbH

Wir kämpfen gegen illegales Glücksspiel sowie Betrug und Geldwäsche in Zusammenhang mit Glücksspiel.
Startseite / Aktuell / Ga­ming-News In­ter­na­tio­nal / Zeturf-Urteil: EuGH bestätigt erneut die Zulässigkeit von Glücksspielmonopolen

Zeturf-Urteil: EuGH bestätigt erneut die Zulässigkeit von Glücksspielmonopolen

In der Entscheidung Zeturf vom 30.06.2011 (Rs. C-212/08) hat der EuGH erneut die Zulässigkeit eines Glücksspielmonopols bestätigt und damit seine bisherige Rechtsprechung konsequent fortgesetzt.

[[image1]]Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchen hatte sich der EuGH mit der Frage nach der Vereinbarkeit eines Monopols für die Veranstaltung von Pferdewetten zu befassen. Hintergrund des Verfahrens bilden Regelungen in Frankreich. Dort besteht hinsichtlich der Veranstaltung von Pferdewetten ein Monopol zugunsten von Pari mutuel urban („PMU“), einem wirtschaftlichen Interessenverband französischer Rennvereine.
Lesen Sie mehr…

Das könnte Sie auch interessieren

Der slowakische Staat bereitet aktuell eine Verschärfung des Glücksspielgesetzes vor, ähnlich wie eine solche seit 2010 in Österreich gültig ist. © Spieler-Info

Bratislava: Bald NEUES Eldorado illegaler Glücksspielanbieter?

Der Bürgermeister von Bratislava, Iva Nesrovnal, sagt in einem Gespräch mit „Der Standard“, er strebe …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert