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VwGH kippt NÖ Spielautomatengesetz 2011: Schwarzer Tag für Spielerschutz!

Es darf KEIN VAKUUM zwischen LEGALEM Angebot und „gesetzesloser Zeit“ geben. © Spieler-InfoRechtsunsicherheit pur in Österreich: Mehr als 4 (!) Jahre nach Erteilung einer Glücksspielkonzession für NÖ ist plötzlich Schluss mit dem guten Glauben, in dem zig Millionen Euro investiert und tausende Mitarbeiter angestellt und aufwendig eingeschult wurden. Es ist ein echter Treppenwitz in der langen, turbulenten Geschichte des 2010 novellierten österreichischen  Glücksspielgesetzes.


Ausgerechnet eine Firma aus jenem deutschen Glücksspiel-Konzern, der Gauselmann-Gruppe, welche mit ihrer Tochterfirma „Cashpoint“ in Österreich bei der Finanzpolizei, bei den Strafabteilungen der Bezirkshauptmannschaften, bei den Gerichten, bei Spieler-Info.at, besonders aber bei den durch illegales Automatenglücksspiel geschädigten Spielern, als Betreiber illegalen Glücksspieles bekannt ist verursacht durch Einsprüche in Verfahren zu LEGALEM Automatenglücksspiel einen Stopp der extrem wichtigen Legalität im Glücksspiel.

NÖ wurde zu einem MUSTER-Land für geregeltes, streng kontrolliertes Automatenglücksspiel. Alle 1339 konzessionierten Glücksspielautomaten in etwa 90 Spielstätten, jede  direkt und online in Echtzeit an das Bundesrechenzentrum angebunden (mit Glasfaser-Verkabelung zur sicheren Datenübertragung) sorgt für besten, international anerkannten Spielerschutz.

Gerade NÖ hat durch rigides Durchgreifen seiner Behörden, den Bezirkshauptmannschaften, Polizeidirektionen, vor allem aber dem großen Einsatz der BMF-Finanzpolizei eine deutliche Reduktion des illegalen Glücksspielangebotes geschafft und  ist aktuell das Bundesland mit der geringsten Dichte (in Relation zu den Einwohnern) an Angeboten für illegales Glücksspiel.

Hartnäckig spielen noch immer einige  ILLEGALE CASHPOINT-Standorte  in NÖ mit besonderem Konstrukt als „Franchise-Nehmer“ oder Malta-Geldfluss. Die Tochterfirma Cashpoint aus der Gauselmann-Gruppe beweist, wie gefährlich das illegale Automatenglücksspiel noch immer ist.

Der VwGH -Entscheid ist ein schwarzer Tag für den Spielerschutz!

Kaum ist dieser  Entscheid des VwGH bekannt, stürmen auch schon die von den illegalen Automatenbetreibern angefütterten und finanzierten „Poster“ einige  Medien. Die Schadenfreude ist groß, weil eine Novomatic-Tochter betroffen ist.

Auch einige Journalisten haben noch immer nicht durchschaut, dass sie sehr raffiniert von den illegalen Betreibern und deren Helfershelfern als mediale Speerspitze gegen die Novomatic-Gruppe missbraucht werden. Diese – oftmals sogar „Wirtschafts“-Journalisten – befassen sich mit der juristischen, vielleicht auch kaufmännischen Situation des spannenden Themas „Glücksspiel“, nicht aber, weil unwissend, mit den wahren Hintergründen, ja Abgründen, des Glücksspieles.

Die FAKTEN: Die Novellierung des Glücksspielgesetzes durch die Republik im Jahre 2010 hatte vor allem DREI  wichtige ordnungspolitische Aufgaben:

• Die Häufung des illegalen Automatenglücksspieles durch kontrollierte Spielangebote zu ersetzen und das Spielangebot drastisch zu reduzieren

• Der SCHUTZ des Spielers durch mannigfaltige Maßnahmen, wie strengste Zutrittskontrollen, kontrollierte Spielprogramme und Haftung der Betreiber bei Zuwiderhandlung.

• Streng kontrollierte steuerliche Aufkommen, unter Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt: durchgerechnet 44 % (!) des Nettoerlöses müssen dem Fiskus abgeliefert werden.

Fallen nun diese gesetzlichen Schutzwälle zugunsten des Bürgers, des Gastes, des Spielers weg, GEWINNT sofort das ILLEGALE Glücksspiel.

DESHALB ist die Freude und Erwartungshaltung der etwa ein Dutzend Hintermänner des österreichischen Glücksspieles mit Jahreserlösen von mehr als 100 (!) Mio. Euro so hoffnungsfroh und glücklich, wird doch sofort in diesen Desperado-Kreisen die Wiederauferstehung des illegalen Glücksspiel-Automatenmarktes in NÖ gefeiert. Zu „besten Zeiten“ waren in NÖ ca. 3.000, ja, drei Tausend, illegale Geldspielgeräte von etwa 1977 bis 2005  in Betrieb!

Es ist der Spielerschutz, welcher eine rasche Sanierung dieses Formfehlers bei der Vergabe der NÖ Glücksspielkonzessionen bedingt und notwendig macht. Es darf KEIN VAKUUM zwischen LEGALEM Angebot und „gesetzesloser Zeit“ geben!

Dieses Vakuum, dieser rechtsfreie Raum, würde SOFORT, binnen Wochen, von den illegalen Automatenbetreibern genutzt.

Durch die Umstellung in Wien und den Bundesländern NÖ, OÖ, Steiermark, Kärnten und Burgenland auf die streng kontrollierten Geräte stehen in den Lagerhallen der illegalen Betreiber TAUSENDE Automaten, die auf ihren Einsatz warten.

Besonders Lob im Namen des Spielerschutzes gilt der „18 Monate-Regelung“ zur VERPFLICHTUNG des weiteren Spielbetriebes.

Die Abgeordneten Dr. Michalitsch, Mag. Schneeberger, Ing. Rennhofer, Hauer, Ing. Schulz und Hinterholzer haben am 8.5. 2013 einen wichtigen ANTRAG im Landtag von NÖ gestellt: „ Änderung des NÖ Spielautomatengesetzes 2011“:

„Der Konzessionär ist VERPFLICHTET, die übertragenen Glücksspiele ununterbrochen durchzuführen.“ „

Und weiter: „Bei nachträglichem Wegfall des Konzessionsbescheides hat der Konzessionär die Glücksspiele während längstens 18 Monaten weiter zu betreiben“. Dies bedeutet: Der Konzessionär MUSS, auch nach dem VwGH-Entscheid, bis 18 Monate weiter alle Spielangebote betreiben, es heißt NICHT, „er DARF weiter betreiben“. Diese vorausschauende Gesetzgebung des NÖ Landtages dient vor allem dem Schutz des Marktes vor illegalem Glücksspiel.

DIE LEGALEN Betreiber schützen  durch ihr kontrolliertes Angebot wirkungsvoll den Markt. Würde der Betrieb „plötzlich“ eingestellt, wäre der auch dann weiterhin vorhandene Spieler schutzlos der Willkür des illegalen Automatenmarktes ausgesetzt.

DEHALB wurde diese kluge Bestimmung im NÖ Landtag beschlossen.

Und keinesfalls, wie manche gerne vermuten, um einem Konzern „zu helfen“.

Apropos „helfen“: durchaus möglich, dass dieser VwGH Entscheid bei der maßgeblichen Übernahme der CASAG / Lotterien Gruppe durch den Novomatic-Konzern eine „gute Rolle“ spielt: mögliche kartellrechtliche Überlegungen in Bezug auf die „freien 4.500 Win-Win-Konzessionen“ können jetzt auch unter diesem neuen Blickwinkel des NÖ Glücksspielgesetzes für Novomatic unterstützend wirken.

Die GESAMT-Situation auf dem Markt der „Landesausspielungen“ ist wenig erfreulich: Die Erlöse liegen oft nur bei einem Drittel (!) der  VOR der Novellierung erzielten Umsätze, die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der aufwendigen Online-Anbindungen an das BMF, die strengen Spielerschutzbestimmungen, die HOHEN Steuern machen es bis jetzt unmöglich, ein positives Betriebsergebnis zu erzielen.

Mittelständische Unternehmer würden schon längst „verschwunden“ sein, andere Konzerne hätten schon längst die Konzessionen zurückgelegt.

Das juristische NÖ-Debakel schafft Platz zu strategischen, unternehmerischen Überlegungen, welche nicht unbedingt im Sinne der Erfinder des Glücksspielgesetzes und des Spielerschutzes sind, leider.
Die „juristische Heilung“ des Mega-Flops bei der Vergabe der Glücksspielkonzessionen in NÖ sollte tunlichst rasch erfolgen.

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