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Steiermark: Ab 1.1.2016 langsamer Start des strengen Automaten-Glücksspieles

LVGH SteiermarkZum 31.12.2015 sind alle aktuell in Betrieb befindlichen Glücksspielgeräte NICHT mehr erlaubt und müssen außer Betrieb  genommen UND in der gesamten Steiermark entfernt werden. Bereits am 18.12. 2015 mündliche Verhandlung vor dem LVGH Steiermark!

Die Landesregierung Steiermark hat auf ihrer Homepage bereits die Formulare für die Anmeldung von Glücksspielgeräten aufgrund der NEUEN Konzessionen bereitgestellt.

Wie Spieler-Info.at bereits berichtete, hat die Steiermärkische Landesregierung folgenden Unternehmen Konzessionen zum Betrieb von insgesamt 1.017 Glücksspielgeräten erteilt:

  • ADMIRAL Casinos & Entertainment AG
  • PA Entertainment & Automaten AG
  • PG Enterprise AG

Erfolglose Bewerber haben dagegen Berufung eingelegt, das Steirische Landesverwaltungsgericht (LVGH) wird über diese Einsprüche noch entscheiden. Der LVGH hat die  mündliche Verhandlung über den Einspruch gegen die Konzessionen für den 18.12.2015 ausgeschrieben. Sowohl Behörden als auch Betreiber erwarten den Entscheid noch im Jahre 2015, spätestens zu Beginn 2016.

Die obsiegenden Konzessionäre werden dann, dem strengen Spielerschutzgesetz  in der Steiermark entsprechend, die gesetzeskonforme Aufstellung von Glücksspielautomaten in Spielhallen oder in Einzelaufstellung bei den zuständigen Behörden beantragen. Dabei müssen  Schutzzonen und  viele andere Auflagen erfüllt werden, insbesondere auch die Zugangsbeschränkungen vorgesehen sein, JEDEs Glücksspielgerät muss an das Bundesrechenzentrum ONLINE angeschlossen werden.

Erst DANN wird im Rahmen der erteilten Konzession die Betriebsbewilligung von den Behörden erteilt.

Diese aufwendigen Vorbereitungen dauern einige Zeit, sodass erst im Laufe des Jahres 2016 mit dem vollständigen Betrieb der Glücksspielgeräte in der Steiermark  zu rechnen ist.

Aktuell – also nur noch wenige Wochen lang – sind ca. 3.000 Glücksspielgeräte in der Steiermark aufgestellt. Die wirklich bedeutende Reduktion auf 1.017 Geräte ist im Sinne des neuen Glücksspielgesetzes zum Schutze der Spieler, zur Erhaltung des Spielerschutzes, der Prävention vor Spielsucht und der leichteren behördlichen Kontrolle.

Steiermark hat sich damit den Bundesländern OÖ, NÖ, Burgenland und Kärnten als vorläufig letztes Land dem modernen Glücksspielgesetz des Bundes angeschlossen und damit dem illegalen Glücksspiel erfolgreich den Kampf angesagt. In NÖ wurde die Anzahl der illegalen Geräte nach Einführung des neuen, strengen Glücksspielgesetzes von ca. 3.000 Geräten auf aktuell knapp 100 REDUZIERT.

In den Bundesländern Salzburg, Tirol und Vorarlberg, welche seit mehr als 30 Jahren als „Verbotsländer für Automaten“ gelten, blüht das ILLEGALE Glücksspiel. In Wien sind Schätzungen nach aktuell ebenfalls mehrere hundert illegale Glücksspielgeräte in Betrieb, hinzu kommt das illegale Online-Glücksspiel.

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