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Novomatic-Buch-Initiator Sochowsky nun auch von Ex-Partner angezeigt! – Sachverhaltsdarstellung gegen Thomas Sochowsky

Stalking-Strafanzeige gegen Thomas SochowskyAuf Grund des Verdachts der beharrlichen Verfolgung/Stalking (§ 107 a StGB) von Günther Wanker, Obmann des Österreichischen Hilfsvereins für Spielsüchtige, durch Thomas Sochowsky wurde nun von Herrn Günther Wanker (Anzeiger), anwaltlich vertreten durch die renommierte Anwaltskanzlei Höhne, In der Maur & Partner/Mag. Georg Streit, gegen Thomas Sochowsky eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht.


Hier die wesentlichen Punkte der Sachverhaltsdarstellung

1. Der Anzeiger ist Obmann des Österreichischen Hilfsvereins für Spielsüchtige (ZVR-Zahl 718685989). Zweck jenes Vereins und somit auch die Tätigkeit des Anzeigers ist es, die Öffentlichkeit über die negativen Folgen des Glücksspiels aufmerksam zu machen und in diesem Punkt zu sensibilisieren, sowie spielsüchtigen Spielern beim Umgang mit ihrer Krankheit und bei der Durchsetzung ihrer gerechtfertigten Ansprüche gegen Glücksspielbetreiber zu unterstützen.

2. Herr Sochowsky betreibt unter der Website www.automaten-klage.at ein Portal, welches sich nach eigenen Angaben ebenfalls dem Spielerschutz, vornehmlich jedoch der Sammlung von Zessionen von Ansprüchen geschädigter Spieler zwecks Geltendmachung  gegenüber den Glücksspielbetreibern widmet. 

3. Herr Sochowsky verfügt über die Mobiltelefonnummer des Anzeigers, da der Verdächtige früher selbst gemeinsam mit dem Anzeiger als Obmann des Österreichischen Hilfsvereins für Spielsüchtige tätig war.

Seit Herr Sochowsky den Österreichischen Hilfsverein für Spielsüchtige verlassen hat, versucht er aus für den Anzeiger nicht nachvollziehbaren Gründen öffentlich und privat gegen den Anzeiger mobil zu machen, ständige Angriffe auf den Anzeiger stehen auf der Tagesordnung. Mittlerweile hat das Landesgericht Korneuburg zu 5 Cg 80/13g eine (noch nicht rechtskräftige) einstweilige Verfügung gegen Herrn Sochowksy und zugunsten des Anzeigers wegen ehrenbeleidigender und kreditschädigender Äußerung Herrn Sochowsky über den Anzeiger erlassen.

4. Neben einigen ehrenbeleidigenden und kreditschädigenden Äußerungen attackiert Herr Sochowsky den Anzeiger auch auf anderer Ebene. So schickte er dem Anzeiger seit März 2013 bis Ende Juni 2013 116 unerwünschte SMS auf sein Handy.

Allein am 30.6.2013 hat Herr Sochowsky dem Anzeiger zwischen 0:00 Uhr und 0:27 Uhr, also innerhalb von 27 Minuten 13 SMS geschickt, am 29.6.2013 waren es 25 SMS, am 16.6.2013 10 SMS und am 10.6.2013 sogar 32 SMS.

5. Herr Sochowksy stellt somit seit mehreren Monaten im Wege des Versendens von SMS an den Anzeiger gegen den Willen des Anzeigers zu diesem Kontakt her und Verdächtige beeinträchtigt dadurch die Lebensführung des Anzeigers in unzumutbarer Art und Weise – dies ergibt sich nicht nur aus der großen Anzahl der versendeten SMS (an einem einzelnen Tag sogar bis zu 32 SMS), sondern auch aus der Uhrzeit.

6. Der Anzeiger ersuchte die Staatsanwaltschaft Wien daher, die strafrechtliche Relevanz des geschilderten Sachverhalts – insbesondere im Hinblick auf den Tatbestand der „beharrlichen Verfolgung“ des § 107a StGB – zu prüfen.

 

The Best of Thomas Sochwosky“ – jenem “Enthüller”, welcher  auch den Novomatic Konzern in ähnlicher Weise seit Jahren verfolgt.

 

Bild: Michael Grabscheit  / www.pixelio.de

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