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Neue Spielverordnung verbessert den Spielerschutz – Automaten-Industrie erwartet riesige Aufträge zur Erneuerung der mehr als 350.000 Geräte

Deutschland: Neues Spielverordnung bringt deutlich besseren Spielerschutz Auch in Deutschland wird der Kampf gegen das illegale Automatenglücksspiel verschärft. Besserer Spieler- und Jugendschutz, Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Die Novellierung der Spielverordnung tritt in Kraft.


Der Spieler- und Jugendschutz bei gewerblichen Geldspielgeräten ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Nicht nur, aber insbesondere auch das Verbot des Punktespiels wird dazu beitragen. Daher haben wir die Maßgaben des Bundesrates, die die Anforderungen an diese Geräte weiter verschärfen, in unseren Verordnungsentwurf übernommen – so Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel zur Novellierung.

• Die zulässige Anzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten wird – unter Berücksichtigung des Maßgabebeschlusses des Bundesrats – grundsätzlich von drei auf zwei Geräte reduziert.

• Es werden die Einzelheiten des personenungebundenen Identifikationsmittels (personenungebundene Spielerkarte) geregelt: Spielgeräte müssen künftig so hergestellt werden, dass sie nur mit einer Spielerkarte betrieben werden können, die vom Aussteller ausgegeben wird. Dies dient dem Jugendschutz (Ausgabe der Karte nur nach Alterskontrolle) und dem Spielerschutz (gleichzeitiges Bespielen mehrerer Geräte nicht möglich, da jeder Spieler nur eine Karte erhält).

• Die Einführung einer Spielunterbrechung nach 3 Stunden mit Nullstellung der Geräte.

• Um schneller auf Fehlentwicklungen reagieren zu können, wird die Bauartzulassung für Geldspielgeräte auf zunächst ein Jahr und die Aufstelldauer für jedes einzelne Gerät auf vier Jahre befristet.

• Zur Verhinderung der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche bei Geldspielgeräten werden die Anforderungen an die Aufzeichnungen verschärft, die während des Spielbetriebs durch die Geldspielgeräte vorgenommen werden müssen: Diese Daten müssen künftig dauerhaft aufgezeichnet, jederzeit elektronisch verfügbar und auslesbar sowie gegen Manipulationen geschützt sein.

Verschärfungen der Anforderungen an Geldspielgeräte:

• Die Automatiktaste, mit der der Spieler unbeeinflusst Einsätze tätigen kann, wird verboten.

• Der maximale Verlust pro Stunde wird von 80 Euro auf 60 Euro reduziert.

• Der maximale Gewinn pro Stunde wird von 500 Euro auf 400 Euro reduziert.

• Der Spieleinsatz darf künftig nur in Euro und Cent erfolgen; diese Beschränkung zielt ab auf das Spielen mit Geldäquivalenten, das sogenannte Punktespiel.

• Nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist dürfen in Gaststätten generell nur noch zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden.
 

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