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„Ist mein Spielgeld-Guthaben bei bwin (bwinparty.com) SICHER?“

„Ist  mein Spielgeld-Guthaben bei bwin (bwinparty.com) SICHER?“Diese seit Jahren immer wieder an Spieler-Info.at gestellte Frage von bwin-Kunden hat Spieler-Info.at zum Anlass genommen, gemeinsam mit den besten juristischen Spezialisten dieses für Spieler (Konsumenten) wichtige Thema zu prüfen.


Die Größenordnungen der bwinparty anvertrauten Spieler-Gelder sind wahrlich beachtlich:
Mehr als 150 Millionen Euro (laut Bilanz von bwinparty) haben Spieler in gutem Glauben und Vertrauen bei bwin „gebunkert“.

Die meisten Spieler sehen ihr Guthaben, welches teilweise aus Bareinzahlungen, teilweise aus Spiel-Gewinnen besteht, als „sicheres Bank-Guthaben“.

Interviews mit Spielern zeigten, dass diese die Meinung vertreten, ihr Guthaben jederzeit abrufen zu können – unabhängig von der finanziellen Situation von bwinparty. (z.B. nach einer möglichen Finanzamt-Forderung).

Bitte lesen Sie hier, was Juristen und Bilanz-Spezialisten herausgefunden haben

Um das Wett- & Spieleangebot von bwin nutzen zu können, müssen Kunden ein Spielerkonto bei bwin eröffnen und Geld auf dieses Konto einzahlen. Auf Antrag des Kunden werden die Gelder zurückgezahlt. Das ist rechtlich offenkundig ein Bankgeschäft, bwin verfügt aber unseres Wissens nicht über die erforderliche Konzession zum Betrieb dieses Bankgeschäfts!

Für die Kunden von bwin bestehen insbesondere folgende Risiken / Nachteile:

• bwin erwirbt Eigentum an den Kundengeldern, die auf die Spielerkonten eingezahlt werden und kann darüber frei verfügen. Die Kunden haben nur einen Anspruch auf Rückzahlung, aber sie haben keine Sicherheiten, sondern tragen das volle Insolvenzrisiko von bwin. Im Fall von Schwierigkeiten sind die Kunden mit einer Gesellschaft mit Sitz in Gibraltar konfrontiert.

• Es gibt keine Einlagensicherung wie sie für Einlagen bei Banken gesetzlich vorgeschrieben ist.

• Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von bwin beinhalten für ihre Kunden benachteiligende Klauseln, die erst vor kurzem vom österreichischen Obersten Gerichtshof für die AGB der Banken als unzulässig erklärt wurden (OGH vom 01.08.2012, 1 Ob 244/11f) (zB. die Klausel, dass Kunden innerhalb einer bestimmten Frist ihre Kontoauszüge prüfen und Fehler reklamieren müssen).

• bwin ist berechtigt, offensichtliche Fehler bei der Erstellung der Kontostände jederzeit richtig zu stellen. Damit haben die Kunden keinerlei Kontrolle über ihre Kontostände und tragen das Risiko, dass bwin jederzeit Kontostände ändern und sich danach darauf berufen kann, dass die Kunden etwaige Fehler nicht rechtzeitig reklamiert haben. Die Unsicherheit, welche Fehler von bwin als „offensichtlich“ angesehen werden, tragen zunächst auch die Kunden.

• Wenn die Kunden in 12 aufeinanderfolgenden Monaten keine Wetten/Spiele abschließen, verrechnet bwin eine Verwaltungsgebühr von EUR 5,00 pro Monat, so lange bis das Kontoguthaben Null beträgt. bwin ist laut AGB sogar berechtigt, diese Gebühr von Zeit zu Zeit zu ändern, also auch zu erhöhen.

• bwin behält sich in ihren AGB das Recht vor, bei Rückzahlungen der Gelder von den Spielerkonten die gewünschte Auszahlungsmethode in Einzelfällen zu ändern. Damit haben die Kunden keine Kontrolle über die Auszahlungsmethode sowie über mögliche Gebühren im Zusammenhang mit der Geldüberweisung, wenn sie nicht von bwin getragen werden.

• bwin ist berechtigt, Kunden ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an jeglichen Teilen ihres Angebots auszuschließen.

• bwin behält sich das Recht vor, den Inhalt ihrer AGB jederzeit abzuändern. Eine entsprechende Information der Kunden sehen die AGB dagegen nicht vor.

• Es besteht die Gefahr, dass personenbezogene Daten von Kunden in anderen Ländern gespeichert und bearbeitet werden, in denen keine ausreichenden Datenschutzgesetze existieren.

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