2010
15.09.

Im Westen nichts wirklich Neues


15.09.2010 | Redaktion Spieler-Info

Wie es aussieht, werden auch in nächster Zukunft die drei westlichen Bundesländer "automatenfrei" bleiben.

Entgegen früheren "Überlieferungen" plant Tirol derzeit nun doch kein eigenes Landesglücksspielgesetz. Man will "aus Tradition" kein so genanntes kleines Glücksspiel im Land haben und daher alles so belassen wie es ist. Das heißt, man rechnet damit, dass die Casinos in Innsbruck, Seefeld und Kitzbühel auch nach Vergabe der künftigen neuen Konzessionen erhalten bleiben. Mit den Österreichischen Lotterien ist offenbar weiters vereinbart, dass es zu einem Ausbau der unter "Winwin" firmierenden VLT-Shops kommt. Zusätzlich zu Lienz (erzielt augenblicklich die besten Ergebnisse), Kufstein und Landeck sollen noch drei bis fünf weitere solche Mini-Casinos in nächster Zeit errichtet werden.

In Vorarlberg geht man sogar so weit, dass man dort nur auf das Casino in Bregenz steht und nicht einmal VLTs-Shops a la "Winwin" - ein Wunschstandort wäre Feldkirch nahezu Liechtenstein - im "Ländle" sehen will. In Salzburg sind sich Landeshauptfrau Burgstaller und Bürgermeister Schaden zwar uneinig, Burgstaller aber ist sich mit Konsumentenabgeordneten"Jackie" Mayereinig und gegen eigene Automaten-Betreiber-Gesellschaften. Überlegt wird, um der deutschen Konkurrenz im nahen Berchtesgadener Land zu begegnen, die Badgastein-Lizenz direkt in die Stadt Salzburg zu legen.

GSpG-Reparatur-Novelle kommt

Seit gestern ist es fix. Man hat sich darauf geeinigt, dem EuGH-Urteil Rechnung zu tragen, und wird daher noch im Herbst eine so genannte "Reparatur-Novelle" im Parlament einbringen und beschließen. Offen ist noch, was alles in dieser Novelle stehen wird. Der Bogen möglicher Inhalte reicht von einer gesetzlichen Regelung des Glücksspiels im Internet bis hin zu den VLTs, deren seinerzeitige Unter-der-Hand-Vergabe an die Österreichischen Lotterien jetzt nach dem EuGH-Urteil gegen die Verlängerung der Casino-Lizenzen nun auch im Zuge einer oder sogar mehrerer UWG-Klagen ins Kreuzfeuer geraten könnte. Im Finanzministerium ist man indessen bemüht, sich bei der EU als gelehriger Schüler zu zeigen und den Erkenntnissen des EuGH Rechnung zu tragen, um keine neuerlichen Beanstandungen zu riskieren.

Ein Leck bei der SOKO?

Die Hoffnung mancher illegaler Automaten-Betreiber, dass das EuGH-Urteil Auswirkungen dahingehend haben könnte, dass man die Aktivitäten der Soko-Glücksspiel einbremst, erfüllen sich nicht. Am Dienstag dieser Woche wurden wieder einmal in Salzburg illegale Maschinen beschlagnahmt. Allerdings dürfte es irgendwo ein Leck bei der Behörde geben, denn an einem Ort des Geschehens war ein aus einem Glücksspielverfahren bekannter Anwalt bereits vor Ort als die Soko-Truppe eintraf. Diese allerdings ließ sich bei ihren Aktivitäten nicht von den Rechtsbelehrungen beeindrucken.



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