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Illegales Glückspiel in OÖ – Affäre Flumen-Privatstiftung

Illegales Glückspiel in OÖ - Affäre Flumen-Privat-StiftungBereits im Jahr 2008 war das illegale Automatenglücksspiel Thema einer parlamentarischen Anfrage des Abg. Z. NR Dr. Haimbuchner. In dieser Anfrage ging es konkret um „ein Netz von in- und ausländischen Firmen das illegale Glücksspiel in Oberösterreich“ und um „die 1.200 unzulässigen Glücksspielautomaten der Marke KAJOT, hergestellt von der Firma E. S. G. European Software Group a. s.“.


Weiters lautete es schon damals in der Anfrage: „Die Vorgehensweise der kriminellen Organisation hierbei ist folgende: Die aufzustellenden Spielautomaten werden den zuständigen Bewilligungsbehörden zunächst in zulässiger Form präsentiert. Nach Erhalt der Bewilligung als „Geschicklichkeitsspielautomat“ wird ein Softwaretausch vorgenommen, dass heißt es wird die Software eines Glücksspiels installiert.“

WESHALB gibt es das illegale Automatenglücksspiel in OÖ –  besonders in Wels, Linz und Steyr – noch IMMER?

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Parlamentarische Anfrage – Eingelangt am 06.06.2008

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend illegales Glücksspiel in Oberösterreich

Das illegale Glücksspiel in Oberösterreich floriert und hat bereits derartige Ausmaße angenommen, dass die Firmengeflechte, von welchem aus das Glücksspiel organisiert wird, bereits zahlreiche Teile von Behörden korrumpiert haben.

Laut der aktuellen Gesetzeslage ist das so genannte „Kleine Glücksspiel“ in Oberösterreich verboten, im Gegensatz zu vier anderen österreichischen Bundesländern. Nur die Veranstaltung von Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen ist gestattet. Das Aufstellen von derartigen Spielapparaten ist von den Gemeinden bzw. von den Bezirksverwaltungsbehörden zu bewilligen und zu überprüfen. Sämtliche Veränderungen sind von den Bewilligungsinhabern aktiv zu melden.

Trotzdem organisiert ein Netz von in- und ausländischen Firmen das illegale Glücksspiel in Oberösterreich. Bis zu 1.200 unzulässige Glücksspielapparate sind dort aufgestellt. Diese weisen Geldscheineinzugsvorrichtungen auf, mit welchen bis zu 500 Euro Banknoten eingeführt werden können.

Durch die 1.200 unzulässigen Glücksspielautomaten der Marke KAJOT, hergestellt von der Firma E. S. G. European Software Group a. s., dürften nach Schätzungen einen Umsatz von 57.600.000,— Euro jährlich ermöglichen. Die Schätzung beruht auf den Erfahrungswerten aus Bundesländern, in denen das Kleine Glücksspiel legalisiert ist. Demnach beträgt der durchschnittliche Netto-Umsatz eines Automaten 4.000,— Euro monatlich.
Die Vorgehensweise der kriminellen Organisation hierbei ist folgende:

Die aufzustellenden Spielautomaten werden den zuständigen Bewilligungsbehörden zunächst in zulässiger Form präsentiert. Nach Erhalt der Bewilligung als „Geschicklichkeitsspielautomat“ wird ein Softwaretausch vorgenommen, dass heißt es wird die Software eines Glücksspiels installiert.
Da die erteilten Bewilligungen einer permanenten behördlichen Kontrolle unterliegen, besteht der Verdacht, dass Teile der Behörden korrumpiert wurden. Die Betreiber der unzulässigen Automaten werden vor allfälligen Kontrollen gewarnt, sodass die Software rasch ausgetauscht werden kann bzw. die Software allfälliger bei Razzien beschlagnahmter Automaten wird nach der Beschlagnahmung über Nacht ausgetauscht. Also besteht der Verdacht, dass den Betreibern der Zugang zu den beschlagnahmten Automaten ermöglicht wird.

Es besteht somit der Verdacht, dass die Tatbestände der §§ 146, 168, 278a StGB erfüllt werden, außerdem besteht der Verdacht, dass die Einnahmen nicht oder teilweise versteuert werden.

Folgende Firmen sind in das in- und ausländische Netzwerk involviert:
E. S. G. European Software Group a. s.
MAROXX Casinosoftware GmbH
Games Trading (ESSO HOLDING, s. r. o.)
Play Trading, s. r. o.
Automaten Kft
Cashpoint Sportwetten Gesellschaft m. b. H.
Com-bet.com wettgesellschaft m. b. h.

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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

Eingelangt am 04.08.2008
An die Frau Präsidentin des Nationalrates
zur Zahl 4568/J-NR/2008

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „illegalem Glücksspiel in Oberösterreich“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Im Sprengel der Staatsanwaltschaft Linz sind zwei Strafverfahren gegen Betreiber illegaler Glücksspielautomaten anhängig. Im einen Verfahren liegt ein noch nicht rechtskräftiges Urteil vor, das andere Verfahren ist im Stadium der Vorerhebungen.
Weiters führt die Staatsanwaltschaft Steyr seit Anfang des Jahres 2008 gegen mehrere Betreiber illegaler Glücksspielautomaten Ermittlungsverfahren. Ausnahmslos befinden sich diese Verfahren im Stadium der sicherheitsbehördlichen Erhebungen.

Zu 3 und 4:
Nach den mir vorliegenden Informationen werden wegen des Verdachtes der Korruption im Zusammenhang mit der Aufklärung von Straftaten wegen verbotenen Glücksspiels im Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Linz keine Strafverfahren geführt.

August 2008
(Dr. Maria Berger)

 

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