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„Hung Gaming Law“ – Glücksspielgesetz auf der Kippe

Seit gestern Nacht – nach dem Vorliegen des Ergebnisses der britischen Unterhauswahlen – gibt es im politischen Wortschatz einen neuen Begriff „Hung Parliament“, auf gut Deutsch ein auf der Kippe stehendes Parlament. Auch bei der Novelle zum Glücksspielgesetz könnte eine solche Situation ins Haus stehen, wenn jetzt nicht rasch die Regierungsparteien handeln. Am kommenden Mittwoch (12.05.2010) ist der Finanzausschuss angesetzt, erst am Freitag wurde dazu die Tagesordnung ausgesendet, noch ist aber nicht sicher, ob das Gesetz auch so in den Nationalrat kommt.

Seit gestern Nacht – nach dem Vorliegen des Ergebnisses der britischen Unterhauswahlen – gibt es im politischen Wortschatz einen neuen Begriff „Hung Parliament“, auf gut Deutsch ein auf der Kippe stehendes Parlament. Auch bei der Novelle zum Glücksspielgesetz könnte eine solche Situation ins Haus stehen, wenn jetzt nicht rasch die Regierungsparteien handeln. Am kommenden Mittwoch (12.05.2010) ist der Finanzausschuss angesetzt, erst am Freitag wurde dazu die Tagesordnung ausgesendet, noch ist aber nicht sicher, ob das Gesetz auch so in den Nationalrat kommt. Der Grund liegt vor allem in der Unschlüssigkeit und Unberechenbarkeit der SPÖ. Zunächst hatte noch im Ministerrat vor zwei Wochen Bundeskanzler Faymann die Frage aufgeworfen, wozu man eine eigene Konzession für eine Poker-Spielbank benötigt. Im SPÖ-Klub entzündete sich daraufhin – auch angefacht durch Sticheleien der Grünen – eine Diskussion, ob man das Gesetz nicht insgesamt noch strenger fassen sollte. So gab es Widerstand vor allem gegen den Maximaleinsatz von 10 Euro pro Spiel in den Automatensalons. Aus einem angekündigten Abänderungsantrag wurde bislang freilich nichts. Der SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer deponierte bloß eine Reihe von rein formalen Korrekturwünschen beim federführenden Staatssekretär Reinhold Lopatka. Auf ÖVP-Seite fand man indessen eine Textierung, die keine sechzehnte Spielbankkonzession (eben für Poker ohne Bankhalter) schafft, sehr wohl aber zu einer sinnvollen Regelung der so genannten „Poker-Salons“ unter dem Dach des Glücksspielgesetzes führt. Seitens der Wirtschaftskammer und hier vor allem der Automatenbetreiber wurden auch noch einige Wünsche angemeldet (so die Verkürzung des Gebietsschutzes für Spielbanken), die aber eher in der Schublade landen dürften. Zumal es sich dabei um ein bereits mit den Bundesländern akkordiertes Paket handelt, das niemand mehr aufschnüren will. Für Unruhe sorgte wieder einmal der Grün-Abgeordnete Peter Pilz, der mit dem Verlangen nach einem Untersuchungsausschuss droht und das Glücksspielgesetz überhaupt zu Fall bringen will. Die Pilz-Attacke könnte nun freilich dazu führen, dass sich die Regierungsparteien nicht mehr in weitere Diskussionen verzetteln, sondern den Konsens suchen, um das Gesetz am 19./20. Mai im Nationalrat zu beschließen. Die Alternative, das Ganze um einen Monat zu verschieben, wird aufgrund der derzeitigen äußeren Umstände nicht als wirklich „g’scheit“ angesehen, weil damit nur neuen Diskussionen Tür und Tor geöffnet würde. Faktum ist, dass jetzt die Causa „GSpG“, die nun schon seit 2008 herumliegt, nun endlich so schnell wie möglich vom Tisch kommt, um nicht auch noch mit einem „Hung Gaming Law“ konfrontiert zu werden.

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