2011
02.09.

Höchstgericht: Fun-Wechsler als Spielautomaten


02.09.2011 | Salzburger Nachrichten

Die Betreiber von Spielautomaten bekommen weiter Gegenwind vom Verwaltungsgerichtshof. In mehreren Entscheidungen haben die Höchstrichter zuletzt ihre Rechtsprechung präzisiert, dass auch sogenannte Fun-Wechsler als Spielautomaten zu betrachten sind.

Fun Wechsler
Fun Wechsler; Bild: A.u.S. Spielautomaten
WIEN (SN-gs). Diese Geräte wechseln Geldscheine in Ein-Euro-Münzen und verfügen auch über eine Glücksspielfunktion. Wer nichts gewinnt, bekommt Musik zu hören. Die Geräte dürfen laut VwGH nicht ohne Genehmigung des jeweiligen Bundeslandes betrieben werden. Darauf wies am Dienstag die Plattform Spieler-Info.at hin.



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