2011
29.09.

Glücksspielwerbung im Internet von Londoner Anbieter


29.09.2011 | Rechtslupe.de

In Deutschland ist die Werbung im Internet für einen Ausländer, der Glückspiele anbietet, nicht gestattet.
Anmerkung der Redaktion: ...in Österreich auch nicht!

Paragraphenzeichen
Paragraphenzeichen; Bild: Spieler-Info
So hat das Landgericht Hannover nun in einem Fall entschieden. Dabei ging es um einem in London ansässigen Anbieter von Internetglücksspielen. Ihm wurde die Werbung für Glücksspiele auf Internetseiten, die in Deutschland abgerufen werden können, untersagt. Das Landgericht Hannover gab damit einer Klage der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH statt.
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