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Glücksspiel – Die häufigsten Irrtümer

  • IRRTUM I.: Glücksspiel ist schädlich und müsste generell verboten werden.
  • RICHTIG ist: Ein Verbot bringt NICHTS, wird NICHT eingehalten und kann auch nicht durchgesetzt werden.

Sogar in großen Ländern, in denen das Betreiben von Glücksspiel und die Teilnahme am Glücksspiel unter schwerster Strafandrohung bis hin zur Todesstrafe steht, gibt es riesige illegale Lotterien, Wetten, Automatenhallen und geheime Casinos.

  • IRRTUM I.: Glücksspiel ist schädlich und müsste generell verboten werden.
  • RICHTIG ist: Ein Verbot bringt NICHTS, wird NICHT eingehalten und kann auch nicht durchgesetzt werden.

Sogar in großen Ländern, in denen das Betreiben von Glücksspiel und die Teilnahme am Glücksspiel unter schwerster Strafandrohung bis hin zur Todesstrafe steht, gibt es riesige illegale Lotterien, Wetten, Automatenhallen und geheime Casinos. Nachweislich RICHTIG ist: Das Glücksspiel muss vom Staat streng kontrolliert, gesetzlich geregelt und ordnungspolitisch überwacht werden. Zum Schutze der Bürger, der Konsumenten, aus sozialen, ethnischen und fiskalischen Gründen.

  • IRRTUM II: In Österreich sollte das „kleine Glücksspiel“ VERBOTEN werden, aus Gründen des Jugendschutzes und zur Einschränkung des Glücksspiels.
  • RICHTIG ist: Wie Spieler-Info.at unter Mystery Gambler (finde Sie hier die von Spieler-Info.at erstellte Liste österreichweiter Standorte mit illegalen Automaten) aktuell dokumentiert und beweist, ist das elektronische „Automatenspiel“ unter dem Deckmantel von (gewerberechtlich erlaubten) Sportwetten oder erlaubten sogenannten „Geschicklichkeitsautomaten“ aggressiv und flächendeckend besonders in jenen Bundesländern, wo das Verbot des sogenannten „Kleinen Glücksspiels“ seit bald drei Jahrzehnten herrscht, sichtbar und dominant präsent.

Weder der Bund noch die Länder noch Behörden können DERZEIT diesem Treiben wirkungsvoll begegnen. Das Resultat: Schwerer wirtschaftlicher Schaden durch Betrug, am Spieler (unkontrollierte Spielprogramme), Geldwäsche, Steuerbetrug mit allen Folgeschäden, wie Korruptionsanfälligkeit.

Es bildeten sich in jenen Bundesländern, in denen das „Kleine Glücksspiel“ verboten ist, metastasengleich große, vertikal aufgebaute Netzwerke: Vom „Hinterhof“-Erzeuger, zumeist Initiator, von illegalen Geldspielautomaten bis zu deren Einsatz im „konzernverbundenen“ Netzwerk in illegalen Casinos, laut Bundesministerium für Finanzen illegalen „Poker-Casinos“, illegalen Automatensalons und illegaler Einzelaufstellung in Tankstellen, Gastronomiebetrieben etc.

Franchise – schnelles Geld auf dem Rücken anderer

Sogar „Franchise-Systeme“ wurden und werden aufgezogen und permanent erweitert.

Mit Hilfe der Franchise-Systeme werden gutgläubige kleine Gewerbetreibende zu „Investorenrdquo; gemacht , welche ihr Kapital, ihre Reputation einsetzen, um zu schnellem Cash zu gelangen, ohne das Geld der wahren Urheber zu beanspruchen.

Resultat: Es haben sich schwerpunktartig „Blasen“ illegalen Glücksspiels gebildet, welche im Untergrund zu gigantischer Größe angewachsen sind – mit hunderten Millionen Euro Umsatz pro Jahr – vorbei an den Behörden, am Fiskus, denen Spieler unkontrolliert ausgeliefert sind.

Wer meint, dass Personen, welche sich dem illegalen Glücksspiel in großem Stil hingeben, Automaten erzeugen, diese selbst „vermarkten“ und sich über alle Gesetze hinwegsetzen, Spielprogramme entwerfen, die „korrekt“ laufen, ist naiv. Die Abzocke endet NICHT beim Fiskus, sondern trifft DIREKT und schutzlos die Konsumenten/Spieler.

RICHTIG ist die möglichst rasche, bundesweit gültige Novellierung des veralteten österreichischen Glücksspielgesetzes mit strengsten Bestimmungen, welche der modernen Zeit angepasst ist.

Mit SPIELERSCHUTZ, welcher für ALLE Betreiber Gültigkeit hat, wirkungsvollen behördlichen Kontrollen und wirkungsvollen fiskalischen Rahmenbedingungen. Diese müssen marktkonform und realistisch sein, damit die LEGALEN Betreiber in der Lage sind, den Markt mengenmäßig kontrolliert und eingeschränkt zu beherrschen, andererseits auch im Glücksspielmarkt KEINEN Platz für ILLEGALE Anbieter zu belassen.

  • IRRTUM III.: Marktdominierende legale Anbieter sind die Urheber von illegalem oder grenzwertig angelegtem Glücksspiel. Das bildet Nachahmer, welche dann „illegal“ das gleiche anbieten wie die Legalen.
  • RICHTIG ist: In JEDEM Markt der Welt stehen am Anfang die ILLEGALEN Anbieter. In jedem Land gibt es eine kleine Gruppe Computer- bzw. technisch erfahrener Personenkreise ohne moralische Hemmung, welche in Garagen und Hinterhöfen Geldspielautomaten kopieren bzw. basteln, diese selbst illegal betreiben uns so rasch wachsen – sie sind durch Steuern und Kontrolle NICHT gebremst – weder gegenüber dem Spieler noch gegenüber dem Fiskus.

Diese krebsartigen Glücksspielgeschwüre dominieren einen Markt – gleich wo auf der Welt – innerhalb kurzer Zeit. Das wirkungsvolle GEGENGIFT sind strenge Glücksspielgesetze mit klaren ordnungspolitischen Rahmenbedingungen, welche den legalen Anbietern die Marktbeherrschung gestatten, ohne zu stark verbreitet zu sein.

Beispiel mustergültiger Glücksspielgesetze: Die Schweiz

In der Schweiz hat der Staat seit Jahren das Glücksspiel streng reguliert und scharfe Bestimmungen zum Schutze der Konsumenten sowie strenge Einschränkungen und Kontrollen gegenüber Betreibern erlassen. Andererseits wird das „de facto Staatsmonopol“ in der Schweiz (wie es auch der EuGH aktuell vorschreibt, obwohl bekanntlich die Schweiz nicht Mitglied der EU ist) nur regulatorisch eingesetzt und lässt mehrere, öffentlich und europaweit ausgeschriebene Konzessionen – gestaffelt nach strengen Kriterien – zu. Der Staat beschränkt sich auf die Kontrolle des Glücksspiels.

Resultat: In der Schweiz gibt es kein merkbares illegales Glücksspiel – weder stationär noch online! International tätige Glücksspielbetreiber erhielten Konzessionen in verschiedenen Kantonen/Städten. Diese Konzessionen sind teilweise „großes Spiel“, teilweise in Bezug auf Spieleinsatz und Gewinn vernünftig limitiert. Der Konsument ist streng geschützt, der Staat (die Länder, die Kommunen, sogar soziale Organisationen und Sportvereine) sind die Nutznießer.

Siehe dazu auch Spielsucht in der Schweiz

  • IRRTUM IV.: Besonders Jugendliche sind gefährdet und müssen geschützt werden. Jugendliche haben angeblich unkontrollierten Zugang zum Automatenglücksspiel. Manche politischen Parteien oder Gruppierungen fordern unter dem Generalthema Jugendschutz das Verbot des Automatenglücksspiels.
  • RICHTIG ist: So sehr Jugendschutz absolut notwendig und unbestritten wichtig ist, so wenig findet man in der Realität KEINE Jugendlichen in Automatenspielhallen, auch nicht in den „Illegalen“. zum Glück haben Jugendliche KEIN besonderes Interesse am Automatenglücksspiel.

Dieses Thema geht an der Realität vorbei.

Eher haben Jugendliche in Trafiken etc. spontane Erstkontakte mit oftmals überzogener, in Augenhöhe der Jugendlichen und allgemein zugänglichen Werbeangeboten für Brieflose, Lotto etc.

GESCHÜTZT werden müssen vielmehr erwachsene, mündige Spieler vor fehlerhaften oder bewusst betrügerisch aufgebauten Computerspielprogrammen werden. Die Zugangskontrolle und die Beobachtung auffälliger Spieler ist ZENTRALES Anliegen, aus sozialen und ordnungspolitischen Gründen. Auch das wäre die Aufgabe einer raschen Novellierung des österreichischen Glücksspielgesetzes mit Schaffung einer durchsetzungsfähigen, landes- oder bundesweiten Spezialtruppe, welche diese neuen Gesetze überwacht und durchsetzt.

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