Staaten haben es jetzt leichter, Glückspiel einzuschränken. Jetzt sind auch sittliche, kulturelle oder religöse Gründe anerkannt, um Maßnahmen zu setzen. Die Österreichischen Lotterien freuen sich.
Der Europäsche Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Staaten das Glücksspiel stärker beschränken dürfen. In Zukunft können Eingriffe in den grundsätzlich freien Wettbewerb auch durch kulturelle, sittliche oder religiöse Gründe gerechtfertigt werden.
Der Fall wurde in Schweden ausgelöst. Zwei Tageszeitungen schalteten Anzeigen für Internetwetten aus Malta und Großbritannien, obwohl in Schweden ausländisches Glücksspiel nicht unterstützt werden darf. Deswegen wurden die Herausgeber der Zeitungen jeweils zu ungefähr 5.200 Euro verurteilt.
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