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EU-Kommission genehmigt von Frankreich geplante steuerähnliche Abgabe auf Online-Pferdewetten

EU- Kommission genehmigt von Frankreich geplante steuerähnliche Abgabe auf Online-PferdewettenDie von Frankreich geplante steuerähnliche Abgabe auf Online-Pferdewetten, die der Finanzierung von Pferderenngesellschaften dienen soll, wurde von der EU genehmigt. Die Abgabe gewährleistet einen fairen Wettbewerb zwischen den Online-Pferdewettbüros.


Im Rahmen der Liberalisierung des Online-Pferdewettenmarkts hatte Frankreich bei der Kommission eine geplante steuerähnliche Abgabe von 8 % auf Pferdewetteinsätze angemeldet. Mit dieser Abgabe sollte die Veredelung von Pferderassen und die Förderung der Pferdezucht finanziert werden – eine Aufgabe, die Frankreich den Renngesellschaften zu übertragen beabsichtigte und die Frankreich als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betrachtet.

Zu der geplanten Maßnahme hatte die Kommission 2010 eine eingehende Prüfung eingeleitet, da sie Bedenken hatte, ob es sich bei der den Renngesellschaften übertragenen Aufgabe wirklich um eine DAWI handelt. Aufgrund dieser Prüfung hat Frankreich eine geänderte Fassung der geplanten Abgabe vorgelegt.

Unterstützung des Pferdesportbereichs

Die neue Regelung sieht eine Unterstützung des Pferdesportbereichs vor. Grundlage hierfür ist das Gemeinwohlinteresse, das der Pferdewetten-Anbieter PMU (Pari Mutuel Urbain) und andere Anbieter von Online-Pferdewetten mit der Organisation von Pferderennen, in deren Rahmen gewettet wird, verbinden. Bei der Festlegung der Abgabenhöhe werden nur die direkten Kosten für die Organisation der Pferderennen berücksichtigt. Auf diese Weise sinkt die Abgabe von den ursprünglich vorgesehenen 8 % auf 5,6 %.

Nach Auffassung der Kommission ist die neue Abgabe mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar, nach dem Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Die Kommission hat bereits mehrere vergleichbare Maßnahmen genehmigt, die ebenfalls der Finanzierung gemeinsamer Aktivitäten einer Branche zum Wohle eben dieser Branche vorsehen, indem von den dazugehörigen Unternehmen eine Abgabe verlangt wird. Des Weiteren vertritt die Kommission die Auffassung, dass bei gerechter Verteilung der finanziellen Kosten für die Organisation von Pferderrennen auf die verschiedenen Beteiligten die Maßnahme einen fairen Wettbewerb im liberalisierten Markt für Online-Pferdewetten gewährleistet.

Ein weiterer Faktor für die Genehmigung der Maßnahme waren ausdrückliche Zusagen Frankreichs, dass die Kosten für die Erfüllung der Gemeinwohlaufgabe nicht ausufern würden und der Beitrag des PMU zur Finanzierung der Pferderennen mindestens genauso hoch sein würde wie jener, der von den Online-Anbietern verlangt wird. Ferner hat Frankreich zugesagt, der Kommission zwei Jahre nach Inkrafttreten der Maßnahme (1. Januar 2014) einen Bericht über die Durchführung vorzulegen.

Hintergrund

Vor der Liberalisierung des Marktes für Pferdewetten besaß der PMU (Pari mutuel urbain) das Monopol für diesen Bereich. PMU ist eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft, der zwei Muttergesellschaften und 49 Provinz-Rennvereine angehören. 2010 beliefen sich die Wetteinsätze beim PMU, dem größten Anbieter von Pferdewetten in Europa und dem zweitgrößten der Welt, auf 9342 Mio. EUR. Mit einem Nettoergebnis von 790,9 Mio. EUR (2010) finanziert der PMU 80 % des Pferdesportbereichs (z. B. Zucht, Trainingszentren und Reitsportanlagen), in dem rund 74 000 Personen beschäftigt sind und der mit insgesamt 250 Rennbahnen in allen französischen Regionen vertreten ist.
Im Juni 2010 öffnete Frankreich die Online-Pferdewetten für den Wettbewerb und löste damit das Monopol von PMU auf.

 

Bild: Dietmar Meinert/www.pixelio.de

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