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BRD: Illegales Online-Glücksspiel wird immer konsequenter bekämpft

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Laut der aktuellen Onlinemeldung von lifepr.de weist LMS-Direktor die Kritik der Drogenbeauftragten der Bundesregierung an vermeintlicher Untätigkeit der Länder zurück.

Saarbrücken – Als „bedauerlichen Ausdruck fehlender Recherche“ hat der Direktor der LMS, Uwe Conradt, die jüngste Kritik der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortier, an der Glücksspielaufsicht der Länder eingestuft. Mortier hatte in einem Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zum Jahreswechsel ausgeführt: „Im Moment ist das Online-Glücksspiel in Deutschland verboten – und doch wird im Netz wie verrückt gespielt, ohne dass irgendjemand etwas dagegen tut.“

Hierzu führte der Direktor der LMS, die im Saarland auch für die Aufsicht über illegales Glücksspiel im Internet zuständig ist, aus:

„Auch die LMS bedauert die wachsende Bedeutung illegalen Online-Glückspiels in Deutschland. Sie ist allerdings selbst in eine ganze Reihe von Aktivitäten eingebunden, um dieser gesellschaftlichen Fehlentwicklung entgegenzuwirken.

Schon bislang ist die LMS, auch in Abstimmung mit den Glücksspielaufsichtsbehörden dritter Länder, gegen eine Vielzahl von Anbietern illegalen Glücksspiels vorgegangen und hat in ihrem Vorgehen dabei immer wieder auch eine Bestätigung durch die saarländische Verwaltungsgerichtsbarkeit erfahren.

Unter Federführung der LMS ist es im abgelaufenen Jahr erstmalig gelungen, in einer konzertierten Aktion von Glücksspielaufsicht und Medienaufsicht gegen die Werbung für illegales Glückspiel, im konkreten Fall für den marktstärksten Anbieter illegaler Zweitlotterien im Internet, vorzugehen. Auch die betreffenden Untersagungsverfügungen haben sich bislang in einer Vielzahl von Ländern als gerichtsfest erwiesen.

Die LMS ist aktuell an Arbeiten auf Fachebene der Länder beteiligt, durch eine verbesserte Unterbindbarkeit von Zahlungsströmen für illegales Glücksspiel sowie durch die Möglichkeit, Internetsperren für illegales Online-Glückspiel auch in Deutschland einzuführen, die Bedingungen für einen wirksamen Vollzug geltender Verbote auch gegenüber Anbietern illegalen Glückspiels im Ausland nachhaltig zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund geht die Fundamentalkritik der Drogenbeauftragten erkennbar an  der bestehenden Sach- und Rechtslage vorbei.

Die Äußerungen zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden auch im Bereich des Glückspiels weiter verbesserungsbedürftig ist. Die LMS ist zu einem verbesserten Informationsaustausch jederzeit bereit.“

Quelle:

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