In Kooperation mit Detektei GmbH

Wir kämpfen gegen illegales Glücksspiel sowie Betrug und Geldwäsche in Zusammenhang mit Glücksspiel.
Startseite / Aktuell / Breaking News / VwGH: Einspruch Zanonis abgewiesen. „Pokerkönig“ will sich nun an den EuGH wenden

VwGH: Einspruch Zanonis abgewiesen. „Pokerkönig“ will sich nun an den EuGH wenden

Foto: © Pixabay /nnoeki (Ausschnitt).

Wien.- Seitens des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) wurde ein Einspruch des „Poker-Königs“ Peter Zanoni (Spieler-Info berichtete) gegen die Zahlung der Glücksspielabgabe abgewiesen. Der Zeitung „Die Presse“ gegenüber bekräftigt Zanoni seine Weigerung, Glücksspielabgaben in der Höhe von zwölf Mio. Euro für das erste Quartal des Jahres 2011 abzuführen. Zanoni kündigt an, nun die EU-Instanzen anzurufen.

Wie das Magazin „trend“ unter Berufung auf die APA und die Tageszeitung „Die Presse“ berichtet, werden die ausstehenden Glücksspielabgaben Zanonis auf eine halbe Milliarde Euro taxiert; seine Anfang 2016 in Konkurs gegangene Firma „CBA Spielapparate- und Restaurationsbetriebs GmbH“ weise ein negatives Eigenkapital von 313,172 Mio. Euro auf, Zanonis „Montesino Entertainment Group GmbH“ bilanziere mit minus 83,742 Mio. Euro.

Links:

 

Das könnte Sie auch interessieren

ZDF / Glücksspiel und Kriminalität – Illegal, aber bald straffrei?

Polizei und Automatenindustrie schlagen Alarm: Glücksspiel in Deutschland gerate immer tiefer in die Illegalität. Spielhallen …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert