
Das LG Linz hat den Rekursen der Gegenseite gegen die Bewilligung der Strafanträge 35-37 nicht Folge gegeben.
Des Weiteren hat das BG Traun mit nachstehenden Beschlüssen die Strafanträge 38-42 bewilligt und weitere Geldstrafen in Höhe von insgesamt EUR 400.000,- verhängt.
Anhänge:
Beschluss Cafe Vegas_8E278014t
Beschluss Cafe Vegas_8E278014t-90
Beschluss Cafe Vegas_8E278014t-92
Beschluss Cafe Vegas_8E278014t-94
Beschluss Cafe Vegas_8E278014t-96