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Klage gegen bet-at-home zieht sich weiter

Der Anwalt des Klägers, Christian Horwath, spricht von einem Politikum. „Der OGH will nicht entscheiden.“ © Spieler-InfoDie Klage eines Spielers, der bei bet-at-home 950.000 Euro verzockt hat, beschäftigt weiter die Gerichte. Es geht es um die Frage, ob das österreichische Glücksspielmonopol EU-rechtswidrig ist. Das Verfahren gegen bet-at-home zieht sich seit sechs Jahren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Ganze nun schon zum dritten Mal an die erste Instanz geschickt.


Der Anwalt des Klägers, Christian Horwath, spricht von einem Politikum. „Der OGH will nicht entscheiden.“ Auch der beklagte Onlineglücksspielanbieter hätte „gehofft, dass der Oberste Gerichtshof mal entscheidet“, so bet-at-home-Sprecher Claus Retschitzegger zur APA.

Anwalt Dr. Christian Horwath. © ghlaw.at

 

Debatte um Glücksspiellizenz

Die ursprüngliche Klage wurde 2011 eingebracht. Ein Spieler hatte beim Onlineroulette auf der bet-at-home-Website fast eine Million Euro verspielt und wollte das Geld zurück. Er argumentierte zum einen, er sei aufgrund seiner Spielsucht gar nicht geschäftsfähig gewesen. Weiters stützte er seinen Anspruch darauf, dass bet-at-home keine Glücksspiellizenz in Österreich habe und daher gegen das Glücksspielmonopol verstoße.
Bet-at-home vertritt hingegen – wie auch alle anderen Onlineglücksspielanbieter – die Meinung, dass man mit einer Lizenz aus einem EU-Land in der ganzen Union anbieten dürfe. bet-at-home verfügt über eine Glücksspielkonzession aus Malta.

 

© bet-at-home.com

 

Zu dieser zentralen Frage gibt es in Österreich seit Jahren keine Klarheit. Das Finanzministerium und der teilstaatliche Casinos-Austria-Konzern, der sowohl die Lotterielizenz als auch sämtliche Casinolizenzen innehat, sind der Ansicht, dass bet-athome und Co. illegal seien. Einzig auf der Casinos-Austria-Plattform Win2day dürfe legal gezockt werden.

Gerichte uneinig

Die heimischen Gerichte sind sich nicht einig, mehrmals war auch schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem österreichischen Glücksspielgesetz (GSpG) befasst. Derzeit muss sich auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der Frage auseinandersetzen, eine Entscheidung wird in wenigen Wochen erwartet.

OGH will sich nicht festlegen

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte im April festgestellt, dass die Bestimmungen des Glücksspielgesetzes nicht unionsrechtswidrig seien. Der OGH wiederum hatte wenige Tage zuvor gemeint, dass das GSpG sehr wohl gegen EU-Recht verstoße, erkannte Inländerdiskriminierung und beantragte, das Regelwerk zur Gänze aufzuheben.

Im aktuellen Fall will sich der OGH hingegen nicht festlegen, wie aus der nunmehr veröffentlichten neuen Entscheidung (2Ob92/15s) hervorgeht. Abermals haben die Höchstrichter den Fall an die erste Instanz zurückverwiesen und die Republik Österreich um eine Stellungnahme zur möglichen Unionsrechtswidrigkeit des GSpG ersucht.

Erste Instanz erneut am Zug

Das, obwohl keine der beiden Streitparteien eine solche Stellungnahme beantragt hat. Die kurze Stellungnahme liegt bereits vor. Wenig überraschend rechtfertigt der Staat das Glücksspielmonopol und ist der Meinung, dass das Gesetz mit EU-Recht konform ist. Nun ist erneut die erste Instanz am Zug.
Der Kläger war bereits 2011 gegen bet-at-home vor Gericht gezogen. Die erste Instanz hatte seine Klage abgewiesen, die zweite Instanz, das Oberlandesgericht (OLG) Linz, drehte das Urteil um und gab dem Spieler recht. Daraufhin rief bet-at-home den OGH an, der das Verfahren wieder in die erste Instanz schickte. Das Ganze wiederholte sich, jetzt ist die erste Instanz schon zum dritten Mal dran.

Entscheidung von großer Tragweite

Eine Entscheidung des OGH wäre, egal wie sie ausfällt, von großer Tragweite, meint Klägeranwalt Horwath. Sollte sein Mandant recht bekommen, könnten alle Spieler, die bei bet-at-home etc. Geld verloren haben, dieses zurückfordern, egal ob sie aufgrund von Spielsucht geschäftsunfähig waren oder nicht, so der Rechtsvertreter. Die Spieler könnten sich dann nämlich darauf berufen, dass bet-at-home keine Lizenz habe. Siegte umgekehrt bet-at-home, „dürften alle legal in Österreich anbieten und die Casinos Austria hätten große Konkurrenz“.

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