Die Abgeordneten Dr. Michalitsch, Mag. Schneeberger, Ing. Rennhofer, Hauer, Ing. Schulz und Hinterholzer haben am 8.5.2013 einen wichtigen ANTRAG im Landtag von NÖ gestellt: „Änderung des NÖ Spielautomatengesetzes 2011“:
„Der Konzessionär ist VERPFLICHTET, die übertragenen Glücksspiele ununterbrochen durchzuführen.“
Und weiter: „Bei nachträglichem Wegfall des Konzessionsbescheides hat der Konzessionär die Glücksspiele während längstens 18 Monaten weiter zu betreiben“. Dies bedeutet: Der Konzessionär MUSS, auch nach dem VwGH-Entscheid, bis 18 Monate weiter alle Spielangebote betreiben, es heißt NICHT, „er DARF weiter betreiben“. Diese vorausschauende Gesetzgebung des NÖ Landtages dient vor allem dem Schutz des Marktes vor illegalem Glücksspiel.
DIE LEGALEN Betreiber schützen durch ihr kontrolliertes Angebot wirkungsvoll den Markt. Würde der Betrieb „plötzlich“ eingestellt, wäre der auch dann weiterhin vorhandene Spieler schutzlos der Willkür des illegalen Automatenmarktes ausgesetzt.
DEHALB wurde diese kluge Bestimmung im NÖ Landtag beschlossen.
Und keinesfalls, wie manche gerne vermuten, um einem Konzern „zu helfen“.
Die gleiche Regelung gilt auch im Burgenland!