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Stadt beruft gegen etwaige Automaten-Rückgaben

Stadträtin Ulli Sima entsprechende verwirrende Meldungen auf ORF.at. (C) ullisima.at - PID-BohmannWien (OTS/rk) – Die Stadt Wien hat keinen einzigen von ihr beschlagnahmten Wett-Automaten retournieren müssen, entkräftet Stadträtin Ulli Sima entsprechende verwirrende Meldungen auf ORF.at. Ganz im Gegenteil: es wurden von rund 200 Geräten, die im letzten Jahr illegal und ohne Genehmigung aufgestellt und bei Razzien beschlagnahmt wurden, bereits in 108 Fällen die Beschlagnahme rechtskräftig und damit bestätigt. 29 Beschlagnahme-Verfahren laufen noch, da die Betreiber der illegalen Wettbüros sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen und die Verfahren damit in die Länge ziehen. 


„Sollte das Landesverwaltungsgericht – wie im Fall der von der Polizei beschlagnahmten und nun acht retournierten Geräte – nur eine Geldstrafe für die illegal aufgestellten Geräte verhängen und nicht auch zusätzlich noch die Beschlagnahmung, dann wird die Stadt Wien das zuständige Höchstgericht anrufen. „Es kann nicht sein, dass wir illegale Aufsteller von Wettterminals in unserer Stadt nur mit einer Geldstrafe davon kommen lassen“, betont Sima.

Strenger Schutz für SpielerInnen und Jugendliche

Die Stadt geht streng gegen illegale Wettanbieter vor und hat ein strenges Wettengesetz erlassen, um die SpielerInnen und vor allem die Jugendlichen bestmöglich zu schützen. „Illegale Wettanbieter haben in Wien keinen Platz, wir gehen in voller Härte dagegen vor und lassen uns auch nicht beirren“, so Sima.
Für die Genehmigung von Geräten gibt es strenge Regelungen durch das neue Wettengesetz:

Die Eckpunkte des neuen Gesetzes:

  • Strengere Voraussetzungen für Betreiber (Bonitätsauskunft, Strafregisterauszug, Wettenreglement, Warnsystem)
  • Bei Einzelaufstellungen (z.B. in Tankstellen und Gastronomiebetrieben) strengere Regelung: max. Wett-Einsatz 50 Euro, keine Wertkarten
  • Gutachten erforderlich, dass Gerät dem Gesetz entspricht
  • Strenger Jugendschutz: Wetten erst ab 18 Jahren
  • Ausweispflicht
  • Selbstsperre möglich
  • Betreiber müssen Mitarbeiter im Umgang mit Spiel- und Wettsucht schulen
  • Lizenzentzug wenn Glückspiel betrieben wird
  • Bei zweimaligem Übertreten des neuen Gesetzes oder des Jugendschutzgesetzes erlischt die Genehmigung
  • Livewetten sind nur mehr auf End- und Zwischenergebnisse erlaubt. (z.B. beim Fußball nur Halbzeitstand und Endstand) „Betrugsanfällige“ Wetten wie etwa: Wann ist die nächste gelbe Karte, Eckball etc. nicht mehr möglich.
  • Wetten auf aufgezeichnete Sportereignisse sind verboten!
  • Maßnahmen zur Geldwäsche – und Terrorismusbekämpfung

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