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Hartberg: 30 illegale Glücksspielgeräte beschlagnahmt

In Hartberg fand eine der ersten großen Razzien bei illegalen Glücksspielbetreibern statt. © Spieler-Info.at

Am 6. April 2016 wurden in Hartberg und Umgebung gleich 30 illegale Glücksspielgeräte aus dem Verkehr gezogen. Spieler-Info.at hat vor einigen Wochen in der Steiermark Betreiber von mehr als 250 illegalen Geräten angezeigt.

In Hartberg fand eine der ersten großen Razzien statt. Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg, die örtliche Polizei und natürlich auch die Finanzpolizei (Rigobert Rainer, BA, Leitung Steiermark, und Wilfried Lehner, MLS, Österreich-Chef der Finanzpolizei) wurden auch mit den bei derartigen Razzien üblichen Verfahrenstricks der Rechtsanwälte konfrontiert: Es fehle die Niederschrift der Amtshandlung, wurde von einer Grazer Rechtsanwältin moniert. Dabei waren es die beschuldigten, illegalen Betreiber selbst, die eine Niederschrift verweigerten.

Geradezu lächerlich ist auch das in den örtlichen Medien groß dargestellte Vorhaben der organisierten illegalen Glücksspielbetreiber, das Land Steiermark auf hohe „Schadenersatzansprüche“ zu klagen. Gerade das Land Steiermark hat eine extrem lange „Übergangsphase“ zugebilligt – ein ganzes Jahr mehr als die anderen Bundesländer – insgesamt 6 (!) Jahre Übergangsfrist vom Verbot des sogenannten „Kleinen Glücksspieles“ bis zum Start des geregelten, mit strengsten Spielerschutzvorschriften ausgezeichneten, neuen Landesglücksspielgesetzes!

JEDER Betreiber konnte sich an der transparenten Ausschreibung beteiligen.

Nun meldet sich ausgerechnet jene Grazer Anwaltskanzlei als Retter der „Enteigneten“, also der nunmehr illegalen Betreiber, zu Wort, welche bereits vor etwa einem Jahr als Rechtsvertreter von Spielern, welche Spieleinsätze zurückforderten, in die Medien drängte. Dieser Seitenwechsel beweist zumindest die Großzügigkeit und Offenheit der Rechtsanwaltskanzlei in Bezug auf ihre Klientenauswahl.

Was die avisierte angebliche „Schadenersatzklage“ von bei der Konzessionsvergabe leer ausgegangenen Betreibern gegen das Land Steiermark betrifft, so kann das Land Steiermark sehr gelassen dem Schicksal dieser Klage entgegensehen: in Wien, auch in anderen Bundesländern, wurden derartige, deckungsgleiche Versuche mit denselben Scheinargumenten von den Gerichten rechtskräftig abgeschmettert.

Ebenfalls lächerlich ist die Behauptung der illegalen Betreiber, der Spielerschutz sei mit dem neuen Steiermärkischen Glücksspielgesetz nicht ausreichend berücksichtigt worden: jahrzehntelang spielten diese „Kritiker“ OHNE jeden Spielerschutz – jetzt, wo der strengste Spielerschutz mit Zugangskontrollen, Einkommenskontrollen der Spieler, möglichen Sperren dieser Spieler, begrenzten Spielzeiten, begrenzten Einsätzen, gesonderten Räumlichkeiten, direkter Anbindung aller Geldspielautomaten an das Bundesrechenzentrum gegeben ist, sind diese weltweit VORBILDLICHEN Spielerschutz-Maßnahmen „zu wenig“…

Andererseits spielen genau diese illegalen Betreiber nach wie vor in der Steiermark mit mehr als 250 (!) illegalen Glücksspielgeräten, OHNE Kontrolle der Spielprogramme, OHNE Zugangskontrolle, OHNE fiskalische Kontrolle, OHNE Rücksicht auf Spielverluste, also OHNE LIMITs, unverfroren weiter.

Besonders traurig und auffällig: es gibt Medien, die diese für die Bevölkerung äußerst schädliche Entwicklung durch unkritische Berichte über solche nachprüfbaren Vorgangsweisen indirekt fördern.

Denn geholfen haben diese Klagen schon – allerdings nur den Anwaltskanzleien, sowohl mit saftigen Honoraren als auch hin und wieder mit Publicity.

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