In Kooperation mit Detektei GmbH

Wir kämpfen gegen illegales Glücksspiel sowie Betrug und Geldwäsche in Zusammenhang mit Glücksspiel.
Startseite / Aktuell / TOP News / Wien: Heftige Diskussion um Novellierung des Wetten-Gesetzes!

Wien: Heftige Diskussion um Novellierung des Wetten-Gesetzes!

Diskussion um Novellierung des Wetten-Gesetzes!Seit dem Automatenverbot in Wien im Jänner 2015 ist es zu einem Boom bei den Live-Wetten Anbietern gekommen – und auch zum Wildwuchs bei diesen Wetten.


Mit einer Neuregelung des Landesgesetzes betreffend den Abschluss und die Vermittlung von Wetten will der Gesetzgeber dies eindämmen. Verbesserter Schutz wie Durchführung von Alterskontrollen, die Möglichkeit der Selbstsperre und eingeschränkte Betriebszeiten sind vorgesehen.

Anlass für die Neuregelung war auch die Tatsache, dass das derzeit in Geltung stehende, ursprünglich im Jahre 1919 erlassene Gesetz nicht mehr zeitgemäß ist.

Es sah insbesondere keine ausreichenden Vorschriften zum Schutz der Jugendlichen sowie der Wettkundinnen und Wettkunden vor Spiel- und Wettsucht vor.

Der Entwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen

Livewetten werden wegen des hohen Suchtpotentials verboten.

Der gewerbsmäßige Abschluss und die gewerbsmäßige Vermittlung von Wetten oder Wettkunden dürfen nur in ortsfesten Betriebsstätten erfolgen. Um diese Tätigkeiten durchführen zu können, ist es künftig erforderlich, einerseits eine aufrechte Bewilligung für die Ausübung der genannten Tätigkeiten sowie zusätzlich eine Bewilligung des Standortes der Betriebsstätte zu erlangen.

Die Bewilligung für die Tätigkeit als Wettunternehmer ist auf maximal zehn Jahre befristet.

Bewilligungswerber haben neben einem Wettreglement auch für den Schutz von Wettkunden sowie der Jugend zu sorgen. Es sind diesbezüglich Kontrollen amtlicher Lichtbildausweise sowie Zutrittsbeschränkungen und Kennzeichnungs- bzw. Hinweispflichten durch die Bewilligungswerber vorgesehen.

Für jedes Wettterminal ist ein technisches Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen des Fachgebietes 60.87 (Fachgebiet Verkaufsautomaten und Spielautomaten) oder einer in einem Mitgliedstaat des EWR akkreditierten Prüfstelle für Wettterminals über die Einhaltung der für Wettterminals geforderten Eigenschaften der Anzeige an die Behörde anzuschließen.

Bestimmungen zum Schutz der Wettkunden

Wettkunden haben sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu legitimieren, sodass eine Kontrolle der Identität durch eine im Wettbüro anwesende verantwortliche Person erfolgt.

Die Daten des amtlichen Lichtbildausweises sind festzuhalten. Sämtliche Aufzeichnungen sind mindestens sieben Jahre lang in der  Betriebsstätte aufzubewahren und Organen der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Dies dient aber auch dem Schutz der Jugendlichen. Diesbezüglich wurde zusätzlich ein Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche in Räumen mit einem (mehreren) Wettterminal(s) normiert.

Wettkunden können sich von der Teilnahme an Wetten selbst sperren lassen. Bewilligungsinhaber sind verpflichtet, derartige Mitteilungen über Selbstsperren an die Behörde weiterzuleiten.

Wettterminals dürfen insbesondere keine gleichzeitige Bedienung durch mehr als eine Person und keine Einsätze von mehr als 50 Euro pro Wette zulassen. Zum Schutz der Jugendlichen werden einheitliche Öffnungszeiten für Betriebsstätten festgelegt. Diese müssen zwischen 00:00 Uhr und 08:00 Uhr geschlossen halten.

Im Fall des Vorliegens zweier rechtskräftiger Bestrafungen wegen Übertretungen des Wiener Jugendschutzgesetzes sowie des gegenständlichen Gesetzes sieht das neue Wettengesetz das Erlöschen der Bewilligung vor.

Es ist ein umfangreicher Katalog an Verwaltungsstraftatbeständen vorgesehen. Der gesetzliche Strafrahmen reicht bis 22.000 Euro.

Im Falle der Verletzung von Bestimmungen dieses Landesgesetzes ist als weitere Maßnahmen die Zurücknahme der Bewilligung vorgesehen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass festgestellt wurde, dass in einer Betriebsstätte illegales Glücksspiel betrieben wird. Auch eine Betriebsschließung und eine Beschlagnahme von Wettterminals sowie des sich darin befindlichen Geldes sind vorgesehen.

Entwurf Landesgesetz über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten (Wiener Wettengesetz 2015)

 

Anhänge:

Das könnte Sie auch interessieren

Auch aktuell in WIEN: Rockerbanden sind am illegalen Automaten-Glücksspiel beteiligt

Nicht nur in Köln – auch in WIEN ist eine Rockerbande am illegalen Automaten-Glücksspiel beteiligt. …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert