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Erster Verhandlungstag am BVwG: Gericht verhandelt über Lizenzvergabe an Palais Schwarzenberg

Erster Verhandlungstag am BVwGDie Vergabe der 3 neuen Casinolizenzen in Wien und NÖ hat ein gerichtliches Nachspiel. Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wurde heute in einer ersten Verhandlung über die Konzession für das Wiener Palais Schwarzenberg verhandelt.


Die Casinos Austria gingen bei der Lizenzvergabe 2014 leer aus, hatten Beschwerde eingelegt und stellen nun den Beirat infrage.

Wie die APA aktuell meldet, standen bei der mündlichen Verhandlung der Beirat des Finanzministeriums, der empfohlen hat den Zuschlag an ein schweizerisch-deutsches Konsortium zu erteilen, im Mittelpunkt der Vorwürfe der Casinos Austria Rechtsvertreter. Geleitet wurde dieser Beirat vom langjährigen Sektionschef im Finanzministerium, Wolfgang Nolz.

Rechtsexperten der Casinos Austria bezweifeln, dass die Mitglieder des Beirats „über die erforderliche Expertise verfügten“. Außerdem vermissten die Casinos Akteneinsicht, was die Dokumentation der Beiratsentscheidung betrifft. „Die Dokumentation ist so mangelhaft, dass dies dem Transparenzgebot widerspricht“, sagte Casinos-Anwalt Gerald Ganzger laut der APA.

Hinter dem vorerst siegreichen Projekt im Palais Schwarzenberg steht die Plaza 3 Entertainment Development AG, ein Konsortium aus der deutschen Gauselmann-Gruppe und der Schweizer Stadtcasinos Baden AG. Gauselmann ist in Österreich mit der Sportwettenkette Cashpoint vertreten.

Wie die APA meldet, hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am heutigen Nachmittag bei der Verhandlung über die Casinolizenzvergabe an das Wiener Palais Schwarzenberg vor allem mit der konkreten Bewertung der einzelnen Konzessionsanträge beschäftigt. Es blieb jedoch offen, wie das Finanzministerium die einzelnen Kriterien gewichtet und gereiht hat.

Arbeitsweise des Beirats

„Aber was wurde da tatsächlich bewertet?“, wollte laut APA einer der Richter genau wissen. Vor allem wollte er wissen, woraus sich den Bewerbern erschließen konnte, wie sie die maximale Punkteanzahl in bestimmten Kategorien erreichen können. Eine konkrete Antwort darauf blieben die Vertreter des Finanzministeriums bei der Verhandlung schuldig.

Auch die Arbeitsweise des Beirats wurde in der Verhandlung zum Thema. Der Leiter des Gremiums, Wolfgang Nolz, erklärte bei der Gerichtsverhandlung, dass der Beirat Fragen zur Punktevergabe – wenn etwa mehrere Bewerber fast gleich „gut“ waren – mit einer Arbeitsgruppe aus dem Finanzministerium diskutiert habe.

In der Arbeitsgruppe saß unter anderem die Spielerschutzzuständige im Finanzministerium, Doris Kohl. Zuvor war sie Mitglied des beratenden Beirats.

„Die Beurteilung hat ausschließlich der Beirat vorgenommen. Es war aber für die Arbeitsgruppe möglich, Anmerkungen anzuführen“, so Nolz, langjähriger Sektionsleiter im Finanzministerium. Bei der Entwicklung von Glücksspielprodukten zum Beispiel habe sich der Beirat auf die Expertise der Arbeitsgruppe gestützt – so die APA.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dürfte höchstwahrscheinlich schriftlich im Sommer ergehen. Falls nötig, sind weitere Verhandlungstermine vorgesehen.

 

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