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WEM nutzt die Novellierung des österreichischen Glücksspielgesetzes?

WEM nutzt die Novellierung des österreichischen Glücksspielgesetzes?In wenigen Wochen geht in Österreich die Ära des sogenannten „Kleinen Glücksspiels“ zu Ende. Mit 31.12.2014 ist das „alte“ Glücksspielgesetz Legende (nur in der Steiermark gilt die Übergangsfrist bis 31.12.2015).


Mehr als 30 Jahre währte das Gesetz aus dem Jahre 1981. Das Bundesgesetz über das „Kleine Glücksspiel“ überließ es den einzelnen Bundesländern, das Automaten-Spiel im jeweiligen Land zu erlauben.
Wien, Steiermark und seit Ende der 90er Jahre auch Kärnten, gestatteten das Spiel mit maximal  50 Cent Einsatz und 20 Euro Höchstgewinn (pro Spiel).

Die Bundesländer NÖ (bis  zum Jahre 2006), OÖ, Salzburg, Tirol und Vorarlberg sowie das Burgenland wurden zu sogenannten „Verbotsländern“ für das „Kleine Glücksspiel“.

Besonders die Landeshauptleute in den westlichen Bundesländern sahen sich der CASAG-Gruppe wegen der in diesen Ländern etablierten Casinos verpflichtet, die angebliche Konkurrenz mittels Generalverbotes fern zu halten.

Diese gedachte „Schutzzone“ für die CASAG-Betriebe erwies sich als der größte Fehler in der österreichischen Glücksspielgeschichte: Gerade dieses Verbot ließ das illegale Automatenglücksspiel  so richtig boomen.

Seit mehr als dreißig Jahren wird in den „Verbotsländern“ flächendeckend illegales Glücksspiel betrieben – unkontrolliert, ohne Zugangskontrollen, ohne nennenswerte fiskalische Aufsicht.

Die „Illegalen“ verloren sehr rasch jede Scheu vor diesem Verbot und schufen immer auffälligere Spielstätten unter Leuchtreklamen wie „Casino“ usw.

Nachdem das Automatenglücksspiel in diesen Ländern verboten war, meinten die Behörden offensichtlich, dass dieses  Verbot ohne Kontrolle und ohne behördliche Strafmaßnahmen brav eingehalten werden würde.
In Zentren wie Linz, Wels, Salzburg, Innsbruck und Bregenz, auch in kleineren Ortschaften, entstanden rasch prosperierende illegale Spielhallen.

In den besten, fetten Jahren des illegalen Automatenglücksspiels waren alleine in NÖ ca. 2.000, in OÖ etwa 3.000, in Salzburg 2.000, in Tirol ca. 1.500 und in Vorarlberg etwa 1.000 illegale Geldspielgeräte Tag und Nacht im Einsatz.
Auch im Burgenland waren mehr als 500 Geräte in Betrieb.

Dementsprechend  wuchs die Anzahl der Spielsüchtigen, zumal die Spielprogramme der illegalen Geldspielgeräte keiner behördlichen Auflage bedurften und fast immer als „Geschicklichkeitsautomaten“ mit winzigster monatlicher Steuer angemeldet waren.

Es bildete sich eine kleine „Industrie“ der illegalen Automatenerzeuger.
Mehrere davon hatten sich die Steiermark auserkoren, einige OÖ.

Nach außen hin spielten diese Erzeuger seröse „exportorientierte“ Geräteerzeuger, in Wahrheit waren es Automatenaufsteller mit eigener Programm-Giftküche.

Mehr noch: Nachdem die Automaten-Desperados an Stelle des wahren Glücksspielautomaten einen harmlosen „Geschicklichkeitsautomaten“ bei den Behörden angemeldet hatten, waren sie auch „ordentliches Mitglied“ der Bundeskammer mit entsprechender „offizieller  Vertretung“.

Einige dieser Herrschaften waren von ihrem wirtschaftlichen „Erfolg“ selbst so angetan, dass sie sich sogar politisch engagierten oder sich durch „Wohltaten“ in ihren Heimatgemeinden einen „serösen“ Namen schafften. Niemand wusste oder verstand, dass der ganze Reichtum einer Handvoll von „Produzenten“ aus illegalem Automatengeschäft – oftmals auch zu 80 Prozent am Fiskus vorbei – entstanden ist.

Diese „eigene Erzeugung“ machte für die Gerätebetreiber großen Sinn. Einerseits wurden sie von den legalen Erzeugern nicht beliefert, andererseits erleichterte die  Herstellung von Kleinserien – oftmals plumpe Kopien seriöser Erzeugnisse – ein ganz besonderes „Spielprogramm“ zur  Ausplünderung der ahnungslosen Spieler.

Manipulation der Geldspielgeräte war und ist (teilweise noch immer) beim illegalen Automatenglücksspiel Tür und Tor geöffnet!

Diese illegalen Erzeuger ließen und lassen ihre Geräte auch nicht typisieren oder behördlich prüfen, zumindest nicht als „Geldspielgeräte“ – wie denn auch, das Aufstellen ist in den zitierten Bundesländern schlicht verboten.

Deshalb ließ man in betrügerischer Weise diese Geldspielgeräte als „Geschicklichkeitsautomaten“ typisieren – die Behörden haben es „gefressen“. Eine branchenbekannte Handvoll „Gutachter“ bestätigte jeweils „legale Geschicklichkeitsgeräte“.

Damit war nicht nur die konsumentenschädliche Programmierung ohne Grenze möglich,  auch die fiskalische Darstellung der wahren Umsätze wurde flächendeckend massiv manipuliert, wie in den letzten Jahren zahllose Kontrollen durch die Finanzpolizei bewiesen.

Riesiges monatliches  „Cash Potential“ der illegalen Anbieter!

Das monatliche „Netto-Einspielergebnis“ (also Spieleinsatz minus Gewinnauszahlung) lag in der Hochzeit der illegalen Angebote (ca. 10.000 Geräte österreichweit)  pro Monat und pro Gerät bei etwa 6.000 – 7.000 Euro.

Die monatlichen  Einnahmen aus dem illegalen  Glücksspielgeschäft waren fast dreißig Jahre lang österreichweit etwa bei 80 (!) Mio. Euro, jährlich fast eine MILLIARDE Euro.

Diese Einkünfte teilten sich ein halbes Dutzend großer „Aufsteller“ mit jeweils bis zu 2.000 Geräten und mehrere Dutzend kleinerer Betreiber auf.
Etwa  6-8 „industrielle Erzeuger“ teilten sich den Markt zur Belieferung mit illegalen Geldspielgeräten – nur Österreich gerechnet (viele „arbeiteten“ und arbeiten noch auch in Südtirol, Ungarn und mehreren anderen Nachbarländern).

Die negativen  Folgen der großflächigen Verbreitung des illegalen  Automatenglücksspiels  waren und sind extrem schädlich: Sehr viele Spieler schlitterten in die Spielsucht, weil die unkontrollierten Spielprogramme besonders rasch süchtig machten, es gab und gibt dort keine Zugangskontrollen.

In den „Verbotsbundesländern“ schliefen die Behörden in Bezug auf „illegales Glücksspiel“ tief und fest bis zum Jahre 2006.

Der hohe, unkontrollierte CASH-Fluss schuf eine massive „Untertunnelung“ der Behörden in  jenen Ländern, in denen das „Kleine Glücksspiel“ eigentlich verboten war. Es gab de facto fast keine Beschlagnahmungen oder  nennenswerte Strafverfahren.

Noch heute schaffen einige Urteile in Verwaltungsstrafsachen in diesen „Verbotsländern“  bei Fachleuten  anhaltendes Kopfschütteln.

NUR in WIEN ging man einen praxisorientierten Weg:  Die Wiener Landesregierung erinnerte sich mit Schaudern an die gesetzlose Hochzeit der Glücksspiel-Desperados in der Zeit VOR 1981. Etwa 10.000 (!) illegale Geldspielgeräte waren alleine in Wien in Betrieb.

Mit der Novellierung 1981 führte Wien eine monatliche „Vergnügungssteuer“ pro Gerät ein, welche  ständig den Marktverhältnissen angepasst wurde. In den letzten Jahren betrug diese Vergnügungssteuer 1.400 Euro pro Monat und musste pünktlichst im Voraus abgeführt werden – natürlich nur für in Wien für lizenzierte und genehmigte Geldspielgeräte.

Darüber wachte ein eigener Beirat und strenge Magistratsbeamte

Bei nur wenigen Tagen Verzögerung kam der LKW und beschlagnahmte die Geräte, für welche die Abgabe nicht bezahlt war.

Das Resultat ließ sich über mehr als 30 Jahre sehen: in der Millionen-Stadt Wien mit hoher Kaufkraft stieg die Zahl der lizenzierten Geldspielgeräte niemals über insgesamt 3.500, die Geräte der Casinos Austria AG inbegriffen!

Nachdem das Spiel, genauso wenig wie Alkohol oder das Zigaretten-Rauchen sinnvoll  und wirkungsvoll nicht gänzlich zu verbieten ist, war diese monetäre Maßnahme des Landes Wien ein starker Regulierungsriegel gegen eine hohe Anzahl der Geldspielgeräte.
Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer ermöglichten dem Land Wien auch den Erhalt einer starken Regulierungsmannschaft, welche rigoros prüfte und auch  rasch Beschlagnahmungen  verfügte.

Wien wurde damit zum Bundesland mit dem wohl geringsten Anteil an illegalem Glücksspiel.

Erst ab den Jahren 2006-2008 machte Spieler-Info.at das „illegale Automatenglücksspiel“ zum österreichweiten Thema

Bis dahin kümmerte sich praktisch NIEMAND um diese finanziell prosperierende Sparte des Glücksspiels. Die Folge davon war, dass das „illegale Automatengeldspiel“ bei weitem die GRÖßTE Umsatzstärke aller Glücksspiele in Österreich aufwies!

Die Ursachen für das „Übersehen“ dieser „Branche“ war insbesondere die Nachlässigkeit der monopol-gestützten CASAG-Gruppe, diese Illegalen Geldspielbetreiber auch zu bekämpfen.

Bis 2006 war man in der CASAG der Meinung, dies sei Aufgabe der Behörden, man sein ja „keine Polizei“. Die Tatsache, dass es die Aufgabe eines Konzessionärs ist, auch die Behörden bei der Verfolgung des illegalen Glücksspiels, dem Kampf gegen Spielsucht und Betrug sowie Geldwäsche  zu unterstützen und diese zum Einschreiten aufzufordern, wurde außer Acht gelassen.

Parallel mit dem Kampf gegen illegales Glücksspiel wurde auch der Gesetzgeber angeregt, eine Novellierung des Automatenglücksspiels nach modernen Vorbildern in der Schweiz und in Italien voranzutreiben.

Nach langen, oft unsachlichen, emotionalen Diskussionen kam das strengste Glücksspielgesetz Europas heraus.

Der Spielerschutz steht an vorderster Stelle

Die wesentlichsten Unterschiede zwischen illegalen und legalen Anbietern, welche auf Grund der Novellierung eine Konzession erhielten, können in Kurzform so dargestellt werden:

Lückenlose Zutrittskontrolle, höchste Jugendschutzstandards, Monitoring des Spielverhaltens, Abkühlphasen, Anbindung der Automaten an das Bundesrechenzentrum und strenger Spielerschutz!

Die strengen Zutritts- und Spielbedingungen sind im Gegensatz z.B. zum „Kleinen Glücksspiel“ für JEDEN Konzessionär sehr „umsatzfeindlich“.

Natürlich wirken sich die Zutrittskontrollen, die Registrierung, die Anbindung an das Rechenzentrum des Bundes, die Abkühlphasen beim Spiel negativ auf die Einspielergebnisse aus.

Andererseits ist dieser strenge Spielerschutz der Garant, dass das Spiel dauerhaft mit geringstmöglichen Auswirkungen in Bezug auf Spielsucht angeboten werden kann.

Die oft zitierte Einsatzhöhe von maximal 10 Euro pro Spiel hat in der Praxis KEINE Bedeutung, die Spieler spielen – das weiß jeder Fachmann – fast nur um kleine Einsätze.

Auch in den Casinos sind die „10-Euro-Automaten“ fast NIE besetzt – und wenn, dann nur kurze Zeit.

Nachdem das kleine Glücksspiel österreichweit großteils in wenigen Wochen „Geschichte“ ist, haben sich die unter „Novophobie“ leidenden Personen eine neue Argumentationslinie einfallen lassen: die Glücksspiel-Novellierungen nutzen alleine angeblich nur der Novomatic – wird gerne gefaselt.

Je öfter  auch eine Unwahrheit gesagt wird, der Sachverhalt wird deshalb nicht anders.

Glücksspielnovellierung ist alles andere als eine „Lex Novomatic“ – ganz im Gegenteil

Das Automatenangebot wird deutlich ausgedünnt, streng kontrolliert und reglementiert und bringt auch ebenso deutlich weniger Umsatz bzw. Ertrag.
Wenn nun jemand ernsthaft behauptet, dies sei der Wunsch eines privaten Konzernes, so ist das nur lächerlich.

Der Vorteil für die Novomatic-Gruppe liegt auf einem ganz anderen Gebiet: verlässliche, dauerhaft streng kontrollierte Spielangebote mit großem Schutz des Spielers und damit Schutz vor Spielsucht.

Das „Kleine Glücksspiel“ war zweifelsfrei im Jahre 1981 eine gut gemeinte Errungenschaft. Zeitgemäß ist dieses Gesetz natürlich nicht mehr – auch nicht in Bezug auf den Spielerschutz.

NUR für den Spielerschutz wurden die Novellierungen umgesetzt – mit durchschlagendem Erfolg!

Als das Gesetz 1981 in Kraft trat, gab es keine schnellen Computer und kein Online-Glücksspiel. Es war eben eine Entwicklungsphase die rückwirkend durchaus kritisch zu sehen ist, was die Auswüchse in den westlichen Bundesländern beweisen.

Fakt ist, dass diese westlichen Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg – ausgenommen OÖ, welches ebenfalls den zeitgemäßen Weg des Spielerschutzes gewählt hat – weiterhin an dem „Generalverbot“ für Geldspielautomaten außerhalb der Casinos festhalten und damit  dem Irrglauben  die Ehre erweisen, dass dieses Verbot der CASAG nutzt und keinen Schaden anrichtet.

Der Spielerschutz hat durch die Novellierung gewonnen!

Die FAKTEN der Novellierungsergebnisse, was die neuen Konzessionen betrifft, sprechen ebenfalls eine deutliche Sprache:

– 12 Casino-Konzessionen gingen en bloc an die CASAG-Lotterien-Gruppe
– die Lotto-Konzession ging an die CASAG-Lotterien-Gruppe
– 5.000 VLT-Aufstell-Genehmigungen (unlimitierter Einsatz) österreichweit
– ebenfalls Geldspielgeräte in Spielhallen
ging an die CASAG-Lotterien-Gruppe.

Exklusives legales  Online-Glücksspiel in Österreich „win2day“ ging ebenfalls an die CASAG-Lotterien-Gruppe.

DREI NEUE Voll-Casino-Konzessionen wurden zwar erteilt, aber ausgerechnet von der CASAG-Lotterien-Gruppe beeinsprucht.

Zwei dieser Konzessionen erhielt die Novomatic, eine die Gauselmann-Gruppe sehr zur Verwunderung von Insidern.

Die Gauselmann-Cashpoint-Gruppe ist in Österreich massiv in illegales Automatenglücksspiel involviert. Fachleute fragen sich, weshalb in diesem Fall die wichtigste Voraussetzung für eine Casino-Konzession, die „Verlässlichkeit“ des Bewerbers, angenommen wurde.
Nur  die NÖ-Konzession für Spielhallen  – als Heimatmarkt  eines der größten integrierten Glücksspielkonzerne der Welt – erging an die Novomatic, ebenso eine Spielhallenkonzession (eine von drei) in OÖ.

Die Landeskonzession in Kärnten, auch jene in der Steiermark, ebenfalls für Spielhallen und teilweise für Automateneinzelaufstellung, ist noch Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens.

Sieht man sich diese Fakten an, fällt auf, dass der gesamte Vergabevorgang zu Gunsten der CASAG-Lotterien-Gruppe ausging. Es fällt auch auf, dass die „gelernten“ Österreicher sich darüber wenig bis gar nicht echauffierten … bei  nur zwei (nicht rechtskräftigen) Casino-Konzessionen an die Novomatic kommen wieder alle üblichen Verdächtigen als Kommentatoren auf die Bühne.

Die Entwicklung in Wien – auch hier wird von einem totalen Verbot der Geldspielgeräte ausgegangen, bleibt abzuwarten. Offensichtlich ist es noch nicht juristisch einwandfrei geklärt, ob die über 2014 hinauslaufenden Glücksspielkonzessionen nicht doch aufrecht genutzt werden können.

Was ein „Totalverbot“  für Wien bedeutet, ist durch die 30-jährige Erfahrung in Salzburg, Tirol, Vorarlberg – bis vor einem Jahr auch in OÖ – aktuell klar nachvollziehbar, sachlich vorgezeigt und  – leider – auch vorgegeben.

Spieler-Info.at zeigt die große Anzahl der auch heute aktuellen illegalen Angebote in den sogenannten „Verbotsbundesländern“!

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