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OÖ: LR Reinhold Entholzer stellt Vorschläge für Verbesserungen im Glücksspielgesetz vor

Landesrat Ing. Reinhold Entholzer; Bild: Land OÖIm heutigen Landtags-Ausschuss für innere Angelegenheiten war das Oö. Wettgesetz Thema, was der für die Agenden der Verwaltungspolizei zuständige Referent, LR Ing. Reinhold Entholzer, nutzte, um eine umfassende Novelle dieses Gesetzes anzukündigen.


Im Jahr 2012 wurde das Oö. Wettgesetz bereits einmal verschärft, mit dem Ziel, die wachsende Anzahl an Wettcafés und –büros einzudämmen. Es wurde verfügt, dass jede/r Wettbürobetreiber/in eine Bankgarantie von 200.000 Euro zu hinterlegen hat. Da dies für viele nicht leistbar ist, hat das schon zu einem positiven Effekt gegen die vielen Wettcafés und -büros gebracht.

„Viele Wettcafés und -büros betreiben illegales Glücksspiel – das muss verhindert werden!“

„Im Zuge der polizeilichen und behördlichen Kontrollen wurde aber immer wieder festgestellt, dass zwar oft wo ‚Wetten‘ draufsteht, aber in Wahrheit illegales Glücksspiel in großem Stil passiert. Hier funktioniert mittlerweile die Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei gut, ist aber ausbaufähig. Als zuständiges Regierungsmitglied habe ich als Konsequenz unsere Fachleute aufgefordert, einen Vorschlag zu liefern, wie wir dem Problem falscher Wetten entgegen treten können. Weiters habe ich Auftrag gegeben, auch Jugend- und Spielerschutz zu berücksichtigen“, berichtet Reinhold Entholzer.

Im Novellierungsvorschlag von LR Reinhold Entholzer, der noch im Herbst im Begutachtung geschickt werden soll, sind folgende zentralen Punkte enthalten: Verschärfungen im Genehmigungsprozess, wonach auch die Verlässlichkeit der Betreiber/innen geprüft werden muss. Weiters werden Geldwäsche-Bestimmungen im Gesetz aufgenommen. Auch muss z.B. ein elektronisches Wettbuch geführt werden, um alle Wettvorgänge kontrollieren zu können. Für den Fall von Verfehlungen der Betreiber/innen soll es einfacher werden die Bewilligung zu entziehen oder den Betrieb zu schließen.

Spieler- und Jugendschutz

Aber auch der Schutz der Wettkund/innen und der Jugendschutz soll ausgebaut werden, in dem z.B. nur mit einem Identitätsnachweis, dass die Kundschaft über 18 Jahre alt ist, Wettkundenkarten ausgestellt werden dürfen.

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