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Kärnten: Höhere Abgaben auf Spielautomaten

Landeshauptmann Peter KaiserLH Kaiser will mit dem Kärntner Zuschlagsabgabegesetz Land und Gemeinden finanziell entlasten und Mittel in den Sozialbereich fließen lassen.


In Kärnten sollen per Gesetz Glücksspielautomaten mit einem Zuschlag zur Bundesautomaten- und Video-Lotterie-Terminal-Abgabe belastet werden. Ein entsprechendes Zuschlagsabgabengesetz befindet sich derzeit in Begutachtung.

Konkret sollen mit dem vom Kärntner Landtag zu beschließenden Gesetz 150 Prozent der Stammabgabe des Bundes eingehoben werden. Diese neue gesetzliche Regelung tritt mit 1.1.2015 in Kraft, weil das Gesetz über die Landes-Vergnügungssteuer mit 31.12.2014 ausläuft.

„Werden alle Bewilligungen für die Berechnung herangezogen, kann der Abgabenertrag für Kärnten bei 465 Glücksspielautomaten rund 4,2 Millionen Euro betragen“, erklärt Kaiser. Der Abgabenertrag soll im Verhältnis 70:30 zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt werden. „Wenn schon ein Verbot des Kleinen Glücksspiels in Kärnten derzeit rechtlich nicht möglich ist, so ist es nur mehr als gerecht, dass Glücksspielautomaten bzw. ihre Betreiber einen entsprechend hohen Obolus leisten“, so der Landeshauptmann.

Die zusätzlichen Mittel sollen zweckgebunden dem Sozialbereich zukommen: „Der auf das Land entfallende Anteil ist zur teilweisen Bedeckung für die Suchtbekämpfung zu verwenden. Der auf die Gemeinden entfallende Anteil wird für den Bereich der Jugendwohlfahrt verwendet. Damit reduziert sich die Beitragsverpflichtung der Gemeinden nach dem Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetz.“

FPÖ-LPO Ragger: Vorschlag für Glücksspielabgabe endlich aufgegriffen

Landesrat Mag. Christian Ragger„Ich habe bereits bei der ersten Diskussion in der Landesregierung über das kleine Glücksspiel eine Zweckbindung der Landeseinnahmen für soziale Aufgaben gefordert. Ich bin froh, dass LH Dr. Peter Kaiser diese Idee nun doch nach einer längeren Nachdenkphase umsetzt“, erklärt der Obmann der FPÖ Kärnten, LR Mag. Christian Ragger.

Wenn ab 1.1.2015 nur mehr zwei Firmen einarmige Banditen betreiben dürfen, werde man diese in Bezug auf die fälligen Abgaben dank der Technik gut kontrollieren können. Aber es sei zu befürchten, dass das kleine Glücksspiel vermehrt illegal angeboten wird. Zusätzliche Mittel für die Überprüfungen sind daher dringend notwendig.

Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung eines Zuschlags zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe (Kärntner Zuschlagsabgabegesetz):
 
Gesetz und Erläuterungen

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