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Glücksspielgesetz: Automatenwirtschaft klagt

Glücksspielgesetz: Automatenwirtschaft klagtDer Automaten-Verband in Baden-Württemberg lässt das neue Glücksspielgesetz des Landes vor dem Staatsgerichtshof prüfen. Zahlreichen Betrieben drohe das Aus – so der Verbandschef Michael Mühleck.


»Wir wollen weiterleben und nicht unsere Betriebe schließen. Mit dem Gesetz ist die Branche zum Abschuss freigegeben«, so Mühleck gegenüber der Presse. Das Land will den Angaben zufolge mit der Regelung gegen den Wildwuchs bei Spielhallen vorgehen. Laut Staatsgerichtshof sind bislang zwei Verfahren anhängig. Unklar blieb zunächst, bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

Das Gesetz sieht eine Begrenzung der Anzahl der Spielhallen und einen Abstand zwischen den Spielhallen von 500 Meter vor. Der Radius sei gewaltig, sagte Mühleck. »Wie entscheiden die Behörden, wenn es in dem Bereich elf Filialen gibt, welche bleiben darf?« Der Verbandspräsident verwies zudem darauf, dass die bestehenden Spielhallen entsprechende behördlich genehmigte Konzessionen hätten.

10.000 Menschen in 1.000 Spielstätten beschäftigt

Rund 10.000 Menschen in 1.000 Spielstätten sind in der Region beschäftigt. Sie erwirtschaftet den Angaben zufolge einen Umsatz von mehr als 500 Millionen Euro. Der Durchschnittsgast bleibe in der Regel im Südwesten 1,5 Stunden in einer Spielstätte. Rund 400.000 gingen regelmäßig in solch einen Betrieb.

Die Vorgaben zur Suchtvorbeugung, die Schulungen der Mitarbeiter mit Publikumskontakt und eine zentrale Datei, bei der sich Betroffene freiwillig sperren lassen können, sowie die vorgeschriebenen Einlasskontrollen sind Bestimmungen mit denen die „Branche gut leben kann“ – so Mühleck.
 

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