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Wir kämpfen gegen illegales Glücksspiel sowie Betrug und Geldwäsche in Zusammenhang mit Glücksspiel.
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BM Fekter und STS Schieder gehen gemeinsam mit der SOKO Glücksspiel unter Wilfried Lehner effizient gegen das illegale Glücksspiel vor

BM Fekter und STS Schieder gehen gemeinsam mit der SOKO Glücksspiel unter Wilfried Lehner effizient gegen das illegale Glücksspiel vorDas Finanzministerium hat im Jahr 2011 (per 31.12.2011) EUR 76.708.903,- sowie im Jahr  2012 (per 30.6.2012) EUR 132.763.412,- an Abgaben den Betreibern illegalen Glücksspiels vorgeschrieben!
Erstmals gibt nun das BMF fundierte Zahlen und Informationen über den Kampf gegen das illegale Glücksspiel in Österreich bekannt.


Staatssekretär Andreas SchiederDas Glücksspielgesetz in der Fassung der beiden Novellen 2008 und 2010 brachte gerade für das Automatenglücksspiel auf Länderebene viel mehr Spielerschutz und verbesserte die Möglichkeiten, gegen illegales beziehungsweise nicht konzessioniertes Glücksspiel vorzugehen. Mit der Aufstellung der SOKO Glücksspiel und der Bestellung von Amtssachverständigen wurden weitere zielführende Maßnahmen gesetzt.

Noch immer werden aber tausende Spieler an vermutlich oft manipulierten und illegal betriebenen Geldspielautomaten abgezockt und dem Staat enorme Abgaben entzogen.

SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier stellte eine 61 Fragen umfassende parlamentarische Anfrage an Finanzministerin Maria Fekter, um aktuelle Zahlen und Informationen zur Vollziehung der geltenden glücksspielrechtlichen Bestimmungen für die Jahre 2010, 2011, und 2012 zu erhalten.

Spieler-Info.at bringt einen Auszug der wichtigsten Fragen und Antworten, die vollständige Anfrage und die Anfragebeantwortung stehen am Ende des Artikels als PDF zur Verfügung.

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1. Hat sich die Zuständigkeit der Organe der Finanzverwaltung (Abgabenbehörden) bzw. der Finanzpolizei seit Inkrafttreten der Novellen 2008 und 2010 zum Glücksspielgesetz (GSpG) bewährt? Welche konkreten Erfahrungswerte liegen vor?

Wilfried Lehner, Leiter der SOKO Glücksspielad 1. Mit Inkrafttreten der Novellen 2008/2010 wurde die Zuständigkeit der Abgabenbehörden als Organe der öffentlichen Aufsicht gemäß Glücksspielgesetz (GSpG) explizit festgehalten (vgl. § 50 Abs. 2 GSpG zweiter Satz). Dieser klare Gesetzesauftrag und die einhergehende organisatorische Unterstützung durch die Etablierung einer „SOKO Glücksspiel“ hat den Vollzug des GSpG massiv erleichtert. … Nach einer zweijähren intensiven Kontrollphase mit insgesamt mehr als 3000 beschlagnahmten Geräten kann nun erstmals ein deutlicher Rückgang bei den illegalen Geräten und den Aufstellorten festgestellt werden. Mit den Erfolgen wenden sich nun auch verstärkt Spielsüchtige und deren Angehörige an die Finanzpolizei, damit von den Kontrollorganen die illegalen Geräte, die regelmäßig ohne jedweden Spielerschutz oder Spielbeschränkung funktionieren, entfernt werden.

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2. Wie viele Anträge von Personen bzw. Unternehmen an den VfGH liegen vor, in denen diese behaupten, durch „verfassungswidrige“ Bestimmungen des novellierten Glücksspielgesetzes idgF in ihren Rechten auf Erwerbsfreiheit o.ä. verletzt worden zu sein?

3. Was ist konkreter Inhalt dieser Anträge an den VfGH, in denen von Personen oder Unternehmen eine Verfassungswidrigkeit des geltenden Glücksspielgesetzes geltend gemacht wird? Wie ist der Stand dieser Verfahren? Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

4. Welche diesbezüglichen Entscheidungen des VfGH liegen bereits vor? Was ist Inhalt dieser Entscheidungen?

ad 2.-4. Derzeit liegen dem VfGH ein Antrag auf Gesetzesprüfung zu § 2 GSpG und sechs Anträge auf
Bescheidprüfung zu § 14 GSpG vor. Laut Veröffentlichung des VfGH auf www.vfgh.gv.at hat dieser am 11. Juni 2012 mit G 51/11 die alternative Frist in der Übergangsbestimmung des § 60 Abs. 24 GSpG für Pokersalons aufgehoben, wodurch das Ende der Übergangsfrist mit 31. Dezember 2012 bestimmt ist. Weiters hat der VfGH am 11. Juni 2012 mit V 129/11 zwei Anträge auf Aufhebung der Ausschreibung der Spielbankkonzessionen als unzulässig zurückgewiesen, weil den Antragstellern die Möglichkeit einer Bescheidbeschwerde offen steht. …

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5. Wie viele Betriebskontrollen wurden durch die Organe der Finanzverwaltung (d.h. durch die Finanzpolizei) seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glücksspielgesetz (2008 und 2010) bei Anbietern von Glücksspielen (Karten-Kasinos, Automaten- Kasinos und/oder Internet-Kasinos etc.) österreichweit durchgeführt?  Wie viele dazu in den Jahren 2011 und 2012 (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung der einzelnen Maßnahmen auf Bundesländer)?

33. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2011 und 2012 (30.06.2012) durch die Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) oder andere Behörden festgestellt, dass in Betrieben international gebräuchliche Poker-Spielvarianten (wie Texas Hold`Em, 7 Card Stud, 5 Card Draw) in Form einer Ausspielung angeboten wurden und ein Bankhalter mitwirkte oder der Einsatz 0,50 Euro pro Spiel überstieg (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und Betriebe)?

34. Welche Vollzugsmaßnahmen wurden durch die Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) oder durch andere Behörden in den Jahren 2011 und 2012 (30.06.2012) nach den Bestimmungen des Glückspielgesetzes gegen die Verantwortlichen von so genannten „Karten-Kasinos“ (Pokercasinos etc.) ergriffen, in deren Betriebsstätten Spiele angeboten wurden, mit denen in das Glücksspielmonopol des Bundes eingegriffen wurde (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und Bezirke)?

ad 5., 33. und 34. – Von der österreichischen Finanzpolizei wurden nachstehend angeführte Kontrollen gem. GSpG in den einzelnen Bundesländern durchgeführt:

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Aufgliederung hinsichtlich Internet-Kasinos ist hier nicht möglich.

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6. Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen gemäß § 52 Glücksspielgesetz u.a. wurden durch die Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) aufgrund von Betriebskontrollen seit Inkrafttreten der Glückspielgesetznovellen 2008 und 2010 durchgeführt? Wie wurden Verwaltungsstrafverfahren seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glückspielgesetz erledigt? Wie wurden diese Verfahren in den Jahren 2011 und 2012 erledigt (jeweils Aufschlüsselung der angezeigten Delikte auf Bundesländer und Bezirke)?

7. Wie viele rechtskräftige glücksspielrechtliche Entscheidungen der unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) liegen seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glücksspielgesetz (2008 und 2010) dazu vor? Was ist Inhalt und Tendenz dieser Entscheidungen?

ad 6. und 7. Von der österreichischen Finanzpolizei wurden nachstehend angeführte Strafanträge gem. GSpG an die Verwaltungsstrafbehörden I. Instanz gestellt. Ferner lassen sich den nachfolgenden tabellarischen Aufstellungen die weiteren Verfahrensstände entnehmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Aufgliederung nach politischen Bezirken ist hier nicht möglich.

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8. Wie viele glücksspielrechtliche Entscheidungen des VwGH liegen seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glücksspielgesetz (2008 und 2010) dazu vor? Was ist Inhalt und Tendenz dieser Entscheidungen?

ad 8. – … laut Rechtsinformationssystem des Bundes auf www.ris.bka.gv.at/VwGH seit 1. Jänner 2012 rund 48 Entscheidungen zum GSpG, wovon 43 Parteibeschwerden als unbegründet abgewiesen, einer teilweise stattgegeben und zwei zurückgewiesen wurden; ferner wurde zwei Amtsbeschwerden stattgegeben.

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9. Wie viele gerichtliche Strafanzeigen nach § 168 StGB (illegales Glücksspiel) wurden seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glücksspielgesetz (2008 und 2010) bis 30.06.2012 allein durch die Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) erstattet? Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren? Wie wurden diese Verfahren erledigt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer/Staatsanwaltschaften)?

35. In wie vielen Fällen wurden durch Organe der Finanzverwaltung in den Jahren 2011 und 2012 (30.06.2012) Verwaltungsstrafanzeigen bzw. gerichtliche Strafanzeigen nach § 168 StGB erstattet, weil durch bestimmte „Pokerspiele“, die in den so genannten Pokerkasinos (Card Casinos) o.ä. angeboten wurden, in das Glücksspielmonopol des Bundes eingegriffen wurde (Aufschlüsselung auf Jahre, Verwaltungsstrafanzeigen und Strafanzeigen sowie Bundesländer und Bezirke)? Wie wurden diese Anzeigen jeweils erledigt?

ad 9. und 35. – Von der österreichischen Finanzpolizei wurden nachstehend angeführte Anzeigen gem. § 168 StGB an die Justizbehörden gestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Aufgliederung nach Staatsanwaltschaften ist hier nicht möglich.

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14. Wie viele ohne Konzession aufgestellte und illegal betriebene „Geldspielautomaten“ wurden seit Inkrafttreten der beiden Glücksspielgesetznovellen (2008 und 2010) bis zum 30.06.2012 nach Kontrollen durch Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) nach den Bestimmungen des GSpG (§ 53 GSpG) u.a. beschlagnahmt (wie viele im Jahr 2011 und 2012?) (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre, Bundesländer und Bezirke)?

ad 14. – Von der österreichischen Finanzpolizei wurden nachstehend angeführte Gegenstände
gem. GSpG vorläufig beschlagnahmt:

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Aufgliederung nach politischen Bezirken ist hier nicht möglich.

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15. Wie viele der diesbezüglichen Verfahren sind abgeschlossen, wie viele sind noch offen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Bundesländer und Bezirke)?

ad 15. – Über die von der österreichischen Finanzpolizei vorgenommenen vorläufigen Beschlagnahmen gem. GSpG wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Bundespolizeidirektionen mittels nachstehend angeführten Bescheiden abgesprochen:

 

 

 

 

 

 

 

Gegen aufgehobene Beschlagnahmen ist die Finanzpolizei im Rahmen ihrer gesetzlichen Parteistellung mittels Berufungen vorgegangen. Eine Aufgliederung nach politischen Bezirken ist hier nicht möglich.

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16. Wie viele ohne Konzession aufgestellte und illegal betriebene „Geldspielautomaten“ wurden seit Inkrafttreten der beiden Glücksspielgesetznovellen (2008 und 2010) bis zum 30.06.2012 nach Kontrollen durch Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) nach den gesetzlichen Bestimmungen dem Verfall zugeführt und nach den Bestimmungen des GSpG auch vernichtet? Wie viele davon im Jahr 2011 und im Jahr 2012 (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre, Bundesländer und Bezirke)?

ad 16. – Entsprechend den Bestimmungen des GSpG wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Bundespolizeidirektionen beschlagnahmte Gegenstände Einziehungsverfahren unterzogen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Aufgliederung nach politischen Bezirken ist hier nicht möglich.
Weiters kann von Seiten der Finanzverwaltung nicht festgestellt werden, welche rechtskräftig eingezogenen Gegenstände bereits einer Vernichtung zugeführt wurden.

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18. Wie viele finanzrechtliche Abgabeverfahren wurden seit Inkrafttreten der beiden Glücksspielgesetznovellen (2008 und 2010) bis zum 30.06.2012 eingeleitet? Wie viele Verfahren sind abgeschlossen? Wie viele sind noch offen? Welche Einnahmen wurden erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre, Bundesländer und Finanzämter)?

20. Wie hoch sind die Steuernachforderungen, die seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glückspielgesetz (2008 und 2010) aufgrund von Kontrollen bis 30.06.2012 gestellt wurden? Wie hoch sind die Geldbeträge, die bereits bezahlt bzw. eingezogen werden konnten (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

ad 18. und 20. – Die Auswertungen des Finanzamts für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel für den  Zeitraum 1. Jänner 2011 bis 30. Juni 2012 haben ergeben, dass 131 Prüfungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Glücksspielabgabe eingeleitet und davon 72 Fälle abgeschlossen wurden.

 

 

 

 

 

 

Die Abgabenforderungen zum 31. Dezember 2011 betrugen EUR 76.708.903,-, der Abgabenerfolg EUR 27.560.130,-. Die Abgabenforderungen zum 30. Juni 2012 betrugen EUR 132.763.412,-, der Abgabenerfolg EUR 6.334.976,-.

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36. Wie viele „Pokertische“ wurden in den Jahren 2011 und 2012 (30.06.2012) beschlagnahmt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

ad 36.

 

 

 

 

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45. Was sieht das aktuelle Arbeitsprogramm der im BMF eingerichteten Stelle für Suchtprävention und Suchtberatung zur Bekämpfung der Spielsucht vor? Wann werden die ersten Berichte vorliegen?

Dr. Doris Kohl, Leiterin der Spielerschutzstelle im BMFad 45. – Das aktuelle Arbeitsprogramm – wie auch das des Jahres 2011- richtet sich nach dem gesetzlich festgelegten Auftrag. Die Stabstelle für Suchtprävention und Suchtberatung hat gemäß § 1 Abs. 4 GSpG die Aufgabe, für die inhaltliche, wissenschaftliche und finanzielle Unterstützung des Spielerschutzes Rechnung zu tragen. Im Finanzausschussbericht wurden seinerzeit die Aufgaben der Spielerschutzstelle detailliert aufgelistet und wie folgt dargestellt:

– Fachliche Beurteilung der Spielerschutzkonzepte von Bundeskonzessionären
– Aufklärungs- und Informationsarbeit über Risiken des Glücksspiels
– Schaffung einer besseren Datenlage über die Behandlung und Beratung von Patientinnen und Patienten durch Spielsuchteinrichtungen in Österreich
– Evaluierung der GSpG-Novelle 2010 im Jahr 2014
– Unterstützung der Suchtforschung im Bereich des Glücksspiels
– Erarbeitung von Qualitätsstandards hinsichtlich Spielerschutzeinrichtungen im Sinne des GSpG und Erarbeitung eines Anerkennungsverfahrens für diese
– Bessere Koordinierung der Arbeit der Spielerschutzeinrichtungen und Erarbeitung / Vorstellung von Best Practice-Modellen einer Zusammenarbeit zwischen Glücksspielkonzessionären und – bewilligungsinhabern sowie unabhängigen Spielerschutzeinrichtungen

Demgemäß war die Stabstelle im Jahr 2011 primär mit Aufbauarbeit beschäftigt. Das aktuelle Arbeitsprogramm ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Aufbauarbeit und wird im Folgenden nach den einzelnen Arbeitsaufträgen beschrieben:

Das erste Halbjahr 2011 diente einerseits der Bekanntmachung der Stabsstelle bei anderen zuständigen  Stellen der Bundesländer, wie etwa den jeweiligen Suchtpräventionsfachstellen, was auch zu Dienstreisen in einzelne Bundesländer führte. Weiters wurden wissenschaftliche Tagungen zum Thema Glücksspielsucht besucht. Des Weiteren wurde die Stabsstelle auf der ersten Fachtagung im Juni 2011, die somit bereits sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit der Stelle abgehalten wurde, vorgestellt und die Stelle auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter dem Button „Spielerschutz“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wofür auch ein eigenes Logo der Stelle mit der Bezeichnung „SOS -Spielen ohne Sucht“ erarbeitet wurde.

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56. Stimmen aus Sicht des Ressorts die angegebenen Zahlen der Standorte illegaler Glücksspielautomaten von „Spieler-Info.at“? Wenn nein, warum nicht? Welche konkreten Zahlen liegen dem Ressort vor?

ad 56. – Die Angaben der Homepage „Spieler-Info.at“ sind aus den Erfahrungen der Kontrollpraxis durchaus realistisch, auch wenn es zusätzlich zu den vermerkten Verdachtsfällen auf der Homepage immer wieder zusätzliche Aufgriffe und Anzeigen gibt. Es ist daher anzunehmen, dass die tatsächliche Zahl rd. 20% über den angegebenen Zahlen liegt.

 

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