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Internetglücksspiele bleiben verboten

BGH gibt staatlichen Lottoanbietern Recht. Im Streit um die deutsche Glücksspielordnung haben die privaten Anbieter einen Rückschlag erlitten: Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass private Sportwetten und Kasinospiele im Internet weiterhin verboten bleiben.

[[image1]]Das Gericht in Karlsruhe untersagte sowohl private Wettangebote als auch die Vermittlung und Bewerbung derselben und gab damit einer Klage der staatlichen Lottogesellschaften gegen eine Reihe privater Wettveranstalter statt. Die Aktien von privaten Wettanbietern gingen daraufhin auf Talfahrt. Die Papiere des Internetvermittlers Tipp24 verloren um rund vier Prozent, die des Sportwettenanbieters Bwin.Party um 6,7 Prozent.
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