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Wirtschaftskammer: Skandalöse Verhöhnung der Zwangsmitglieder!

ExGlücksspielstaatssekretär Lopatka wird für Existenzvernichtung von Wirtschaftskammermitgliedern von der Kammer auch noch dafür belohnt!

[[image1]]Graz (OTS) – Die Zwangsmitglieder der Wirtschaftskammer müssen mit ihren Mitgliedsbeiträgen das Ausgedinge von exPröllvertreter Lopatka finanzieren. Siehe: OTS0110 v. 12.08.2011. Nach der Versorgung von Pröll und Molterer wartete man gespannt wie Lopatka belohnt wird. Ist doch die neue Glücksspielmarktmanipulation überlebenswichtig für private Partikularinteressen um die Rückzahlung vieler hunderter Millionen Euro an Krediten und Anleihen doch noch zu ermöglichen.

Aber jene Mitgliedsbetriebe für Lopatkas Gehalt zahlen zu lassen, zu deren baldiger Existenzvernichtung er als Glücksspielstaatssekretär maßgeblich „mit breiter politischer Erfahrung“ beigetragen hat, ist eine noch viel beispiellosere Verhöhnung der betroffenen Kammermitglieder.

Das auffallend „gute“ Naheverhältnis der WKÖ Spitze zu Lopatka hatte schon in der Vergangenheit folgende Aussagen zur Folge: WKÖ Generalsekretärin Hochhauser am 15.6.2010, es gäbe: „… ein für alle Seiten vertretbares Ergebnis“

Wahr ist, dass es genau das überhaupt nicht gibt.

Das tatsächliche Ergebnis ist eine einzigartig wettbewerbsfeindliche Manipulation des österr. Glücksspielmarktes zu Gunsten einzelner Profiteure. Dafür können österreichweit rund 1.400 gesunde Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer, mit über 3.000 Berechtigungen, ihre Betriebe nicht mehr fortführen und sind zum Ende der Übergangsfrist zum Zusperren gezwungen.

WKÖ Generalsekretärin Hochhauser am 13.4.2010: „Nach offenbar langwierigen Verhandlungen wurde heute ein tragbarer Kompromiss beim Glücksspiel präsentiert“ und als Gipfel der falschen Angaben:“Die nach dem Erstentwurf der Novelle im Raum stehenden zahlreichen Betriebsschließungen konnten weitgehend verhindert werden…“

Anmerkung der Redaktion:

Jedes seriöse, europäische Unternehmen, welches bisher nichts mit illegalem Glücksspiel zu tun hatte, kann sich um eine neue Konzession bewerben.

In Oberösterreich und um Burgenland gibt es nach wie vor auch Einzelaufstellungen, allerdings nach neuen, internationalen , der modernen Technik angepassten Regeln.


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